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Sprüche - Kapitel 12

1 Wer Unterweisung liebt, liebt Erkenntnis; und wer Zucht haßt, ist dumm. (Sprüche 13.1) (Sprüche 13.18) 2 Der Gütige erlangt Wohlgefallen von Jehova, aber den Mann der Ränke spricht er schuldig. 3 Ein Mensch wird nicht bestehen durch Gesetzlosigkeit, aber die Wurzel der Gerechten wird nicht erschüttert werden. (Sprüche 12.12) 4 Ein wackeres Weib ist ihres Mannes Krone, aber wie Fäulnis in seinen Gebeinen ist ein schändliches. (Sprüche 31.10) 5 Die Gedanken der Gerechten sind Recht, die Überlegungen der Gesetzlosen sind Betrug. (1. Könige 12.6) 6 Die Worte der Gesetzlosen sind ein Lauern auf Blut; aber der Mund der Aufrichtigen errettet sie. 7 Man kehrt die Gesetzlosen um, und sie sind nicht mehr; aber das Haus der Gerechten bleibt bestehen. (Hiob 8.13) (Sprüche 10.25) 8 Gemäß seiner Einsicht wird ein Mann gelobt; wer aber verkehrten Herzens ist, wird zur Verachtung sein. 9 Besser, wer gering ist und einen Knecht hat, als wer vornehm tut und hat Mangel an Brot. 10 Der Gerechte kümmert sich um das Leben seines Viehes, aber das Herz der Gesetzlosen ist grausam. (2. Mose 23.5) 11 Wer sein Land bebaut, wird mit Brot gesättigt werden; wer aber nichtigen Dingen nachjagt, ist unverständig. (Sprüche 28.19) 12 Den Gesetzlosen gelüstete nach dem Raube der Bösen, aber die Wurzel der Gerechten trägt ein. (Sprüche 12.3) 13 In der Übertretung der Lippen ist ein böser Fallstrick, aber der Gerechte entgeht der Drangsal. 14 Von der Frucht seines Mundes wird ein Mann mit Gutem gesättigt, und das Tun der Hände eines Menschen kehrt zu ihm zurück. (Römer 2.6) 15 Der Weg des Narren ist richtig in seinen Augen, aber der Weise hört auf Rat. 16 Der Unmut des Narren tut sich am selben Tage kund, aber der Kluge verbirgt den Schimpf. 17 Wer Wahrheit ausspricht, tut Gerechtigkeit kund, aber ein falscher Zeuge Trug. 18 Da ist einer, der unbesonnene Worte redet gleich Schwertstichen; aber die Zunge der Weisen ist Heilung. (Sprüche 13.3) 19 Die Lippe der Wahrheit besteht ewiglich, aber nur einen Augenblick die Zunge der Lüge. 20 Trug ist im Herzen derer, die Böses schmieden; bei denen aber, die Frieden planen, ist Freude. 21 Dem Gerechten wird keinerlei Unheil widerfahren, aber die Gesetzlosen haben Übel die Fülle. 22 Die Lippen der Lüge sind Jehova ein Greuel, die aber, welche Wahrheit üben, sein Wohlgefallen. (Sprüche 6.17) 23 Ein kluger Mensch hält die Erkenntnis verborgen, aber das Herz der Toren ruft Narrheit aus. (Sprüche 29.11) 24 Die Hand der Fleißigen wird herrschen, aber die lässige wird fronpflichtig sein. (Sprüche 10.4) 25 Kummer im Herzen des Mannes beugt es nieder, aber ein gutes Wort erfreut es. (Sprüche 16.24) 26 Der Gerechte weist seinem Nächsten den Weg, aber der Weg der Gesetzlosen führt sie irre. 27 Nicht erjagt der Lässige sein Wild; aber kostbares Gut eines Menschen ist es, wenn er fleißig ist. (Sprüche 12.24) 28 Auf dem Pfade der Gerechtigkeit ist Leben, und kein Tod auf dem Wege ihres Steiges.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)