zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 11

1 Trügerische Waagschalen sind Jehova ein Greuel, aber volles Gewicht ist sein Wohlgefallen. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Kommt Übermut, so kommt auch Schande; bei den Bescheidenen aber ist Weisheit. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12) 3 Die Unsträflichkeit der Aufrichtigen leitet sie, aber der Treulosen Verkehrtheit zerstört sie. (Psalm 52.7) 4 Vermögen nützt nichts am Tage des Zornes, aber Gerechtigkeit errettet vom Tode. (Sprüche 10.2) 5 Des Vollkommenen Gerechtigkeit macht seinen Weg gerade, aber der Gesetzlose fällt durch seine Gesetzlosigkeit. 6 Der Aufrichtigen Gerechtigkeit errettet sie, aber die Treulosen werden gefangen in ihrer Gier. 7 Wenn ein gesetzloser Mensch stirbt, wird seine Hoffnung zunichte, und die Erwartung der Frevler ist zunichte geworden. (Sprüche 10.28) 8 Der Gerechte wird aus der Drangsal befreit, und der Gesetzlose tritt an seine Stelle. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18) 9 Mit dem Munde verdirbt der Ruchlose seinen Nächsten, aber durch Erkenntnis werden die Gerechten befreit. 10 Die Stadt frohlockt beim Wohle der Gerechten, und beim Untergang der Gesetzlosen ist Jubel. 11 Durch den Segen der Aufrichtigen kommt eine Stadt empor, aber durch den Mund der Gesetzlosen wird sie niedergerissen. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2) 12 Wer seinen Nächsten verachtet, hat keinen Verstand; aber ein verständiger Mann schweigt still. 13 Wer als Verleumder umhergeht, deckt das Geheimnis auf; wer aber treuen Geistes ist, deckt die Sache zu. 14 Wo keine Führung ist, verfällt ein Volk; aber Heil ist bei der Menge der Ratgeber. 15 Sehr schlecht ergeht's einem, wenn er für einen anderen Bürge geworden ist; wer aber das Handeinschlagen haßt, ist sicher. (Sprüche 6.1-2) 16 Ein anmutiges Weib erlangt Ehre, und Gewalttätige erlangen Reichtum. 17 Sich selbst tut der Mildtätige wohl, der Unbarmherzige aber tut seinem Fleische wehe. 18 Der Gesetzlose schafft sich trüglichen Gewinn, wer aber Gerechtigkeit sät, wahrhaftigen Lohn. 19 Wie die Gerechtigkeit zum Leben, so gereicht es dem, der Bösem nachjagt, zu seinem Tode. (Sprüche 19.23) 20 Die verkehrten Herzens sind, sind Jehova ein Greuel; aber sein Wohlgefallen sind die im Wege Vollkommenen. 21 Die Hand darauf! der Böse wird nicht für schuldlos gehalten werden; aber der Same der Gerechten wird entrinnen. 22 Ein goldener Ring in der Nase eines Schweines, so ist ein schönes Weib ohne Anstand. (Sprüche 31.30) 23 Das Begehren der Gerechten ist nur Gutes; die Hoffnung der Gesetzlosen ist der Grimm. (Sprüche 11.7) 24 Da ist einer, der ausstreut, und er bekommt noch mehr; und einer, der mehr spart als recht ist, und es ist nur zum Mangel. 25 Die segnende Seele wird reichlich gesättigt, und der Tränkende wird auch selbst getränkt. (Sprüche 19.17) 26 Wer Korn zurückhält, den verflucht das Volk; aber Segen wird dem Haupte dessen zuteil, der Getreide verkauft. 27 Wer das Gute eifrig sucht, sucht Wohlgefallen; wer aber nach Bösem trachtet, über ihn wird es kommen. 28 Wer auf seinen Reichtum vertraut, der wird fallen; aber die Gerechten werden sprossen wie Laub. (Psalm 52.9-10) 29 Wer sein Haus verstört, wird Wind erben; und der Narr wird ein Knecht dessen, der weisen Herzens ist. 30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und der Weise gewinnt Seelen. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4) 31 Siehe, dem Gerechten wird auf Erden vergolten, wieviel mehr dem Gesetzlosen und Sünder! (1. Petrus 4.17-18)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)