Kap. 10 bis 31: Sammlung einzelner Weisheitssprüche
1Ein weiser Sohn erfreut den Vater, aber ein törichter Sohn ist seiner Mutter Kummer.(Sprüche 15.20)(Sprüche 17.21)(Sprüche 17.25)2Schätze der Gesetzlosigkeit nützen nichts, aber Gerechtigkeit errettet vom Tode.3Jehova läßt die Seele des Gerechten nicht hungern, aber die Gier der Gesetzlosen stößt er hinweg.(Psalm 37.19)(Psalm 37.25)4Wer mit lässiger Hand schafft, wird arm; aber die Hand der Fleißigen macht reich.(Sprüche 6.6)(Sprüche 12.24)(Sprüche 12.27)(Sprüche 19.15)(Sprüche 28.19)5Wer im Sommer einsammelt, ist ein einsichtsvoller Sohn; wer zur Erntezeit in tiefem Schlafe liegt, ist ein Sohn, der Schande bringt.6Dem Haupte des Gerechten werden Segnungen zuteil, aber den Mund der Gesetzlosen bedeckt Gewalttat.7Das Gedächtnis des Gerechten ist zum Segen, aber der Name der Gesetzlosen verwest.(Hiob 18.17)(Psalm 9.6)8Wer weisen Herzens ist, nimmt Gebote an; aber ein närrischer Schwätzer kommt zu Fall.9Wer in Vollkommenheit wandelt, wandelt sicher; wer aber seine Wege krümmt, wird bekannt werden.10Wer mit den Augen zwinkt, verursacht Kränkung; und ein närrischer Schwätzer kommt zu Fall.(Sprüche 6.13)11Ein Born des Lebens ist der Mund des Gerechten, aber den Mund der Gesetzlosen bedeckt Gewalttat.(Sprüche 10.31)(Sprüche 13.14)12Haß erregt Zwietracht, aber Liebe deckt alle Übertretungen zu.(1. Petrus 4.8)13Auf den Lippen des Verständigen wird Weisheit gefunden; aber der Stock gebührt dem Rücken des Unverständigen.14Die Weisen bewahren Erkenntnis auf, aber der Mund des Narren ist drohender Unglücksfall.15Der Wohlstand des Reichen ist seine feste Stadt, der Unglücksfall der Geringen ihre Armut.(Sprüche 18.11)16Der Erwerb des Gerechten gereicht zum Leben, der Ertrag des Gesetzlosen zur Sünde.(Lukas 16.19)17Es ist der Pfad zum Leben, wenn einer Unterweisung beachtet; wer aber Zucht unbeachtet läßt, geht irre.18Wer Haß verbirgt, hat Lügenlippen; und wer Verleumdung ausbringt, ist ein Tor.19Bei der Menge der Worte fehlt Übertretung nicht; wer aber seine Lippen zurückhält, ist einsichtsvoll.20Die Zunge des Gerechten ist auserlesenes Silber, der Verstand der Gesetzlosen ist wenig wert.21Die Lippen des Gerechten weiden viele, aber die Narren sterben durch Mangel an Verstand.22Der Segen Jehovas, er macht reich, und Anstrengung fügt neben ihm nichts hinzu.(Psalm 127.2)23Dem Toren ist es wie ein Spiel, Schandtat zu verüben, und Weisheit zu üben dem verständigen Manne.24Wovor dem Gesetzlosen bangt, das wird über ihn kommen, und das Begehren der Gerechten wird gewährt.(Psalm 37.4)(Sprüche 1.27)25Wie ein Sturmwind daherfährt, so ist der Gesetzlose nicht mehr; aber der Gerechte ist ein ewig fester Grund.26Wie der Essig den Zähnen, und wie der Rauch den Augen, so ist der Faule denen, die ihn senden.27Die Furcht Jehovas mehrt die Tage, aber die Jahre der Gesetzlosen werden verkürzt.(Sprüche 9.11)(Sprüche 14.27)28Das Harren der Gerechten wird Freude, aber die Hoffnung der Gesetzlosen wird zunichte.(Hiob 8.13)(Psalm 9.19)29Der Weg Jehovas ist eine Feste für die Vollkommenheit, aber Untergang für die, welche Frevel tun.(Sprüche 3.26)30Der Gerechte wird nicht wanken in Ewigkeit, aber die Gesetzlosen werden das Land nicht bewohnen.(Psalm 112.6)(Sprüche 2.22)31Der Mund des Gerechten sproßt Weisheit, aber die Zunge der Verkehrtheit wird ausgerottet werden.(Psalm 37.30)(Sprüche 10.11)32Die Lippen des Gerechten verstehen sich auf Wohlgefälliges, aber der Mund der Gesetzlosen ist Verkehrtheit.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)