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Sprüche - Kapitel 1

Überschrift und Zweck des Buches: Unterweisung in der Weisheit

1 Sprüche Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel: (1. Könige 5.9-12) 2 um Weisheit und Unterweisung zu kennen, um Worte des Verstandes zu verstehen, 3 um zu empfangen einsichtsvolle Unterweisung, Gerechtigkeit und Recht und Geradheit; 4 um Einfältigen Klugheit zu geben, dem Jüngling Erkenntnis und Besonnenheit. 5 Der Weise wird hören und an Kenntnis zunehmen, und der Verständige wird sich weisen Rat erwerben; 6 um einen Spruch zu verstehen und verschlungene Rede, Worte der Weisen und ihre Rätsel. - 7 Die Furcht Jehovas ist der Erkenntnis Anfang; die Narren verachten Weisheit und Unterweisung. (Hiob 28.28) (Psalm 111.10) (Sprüche 9.10)

Warnung vor Verführung zur Gewalttat

8 Höre, mein Sohn, die Unterweisung deines Vaters, und verlaß nicht die Belehrung deiner Mutter! (Sprüche 6.20) 9 Denn sie werden ein anmutiger Kranz sein deinem Haupte und ein Geschmeide deinem Halse. - (Sprüche 4.9) 10 Mein Sohn, wenn Sünder dich locken, so willige nicht ein. 11 Wenn sie sagen: Geh mit uns, wir wollen auf Blut lauern, wollen den Unschuldigen nachstellen ohne Ursache; 12 wir wollen sie lebendig verschlingen wie der Scheol, und unverletzt, gleich denen, welche plötzlich in die Grube hinabfahren; 13 wir werden allerlei kostbares Gut erlangen, werden unsere Häuser mit Beute füllen; 14 du sollst dein Los mitten unter uns werfen, wir alle werden einen Beutel haben: 15 Mein Sohn, wandle nicht mit ihnen auf dem Wege, halte deinen Fuß zurück von ihrem Pfade; 16 denn ihre Füße laufen dem Bösen zu, und sie eilen, Blut zu vergießen. 17 Denn vergeblich wird das Netz ausgespannt vor den Augen alles Geflügelten; 18 sie aber lauern auf ihr eigenes Blut, stellen ihren eigenen Seelen nach. 19 So sind die Pfade aller derer, welche der Habsucht frönen: sie nimmt ihrem eigenen Herrn das Leben.

Warnung vor Ungehorsam gegenüber der Weisheit

20 Die Weisheit schreit draußen, sie läßt auf den Straßen ihre Stimme erschallen. 21 Sie ruft an der Ecke lärmender Plätze; an den Eingängen der Tore, in der Stadt redet sie ihre Worte: (Sprüche 8.1) 22 Bis wann, ihr Einfältigen, wollt ihr Einfältigkeit lieben, und werden Spötter ihre Lust haben an Spott, und Toren Erkenntnis hassen? 23 Wendet euch um zu meiner Zucht! Siehe, ich will euch meinen Geist hervorströmen lassen, will euch kundtun meine Reden. - 24 Weil ich gerufen, und ihr euch geweigert habt, meine Hand ausgestreckt, und niemand aufgemerkt hat, (Jesaja 65.2) (Jesaja 65.12) 25 und ihr all meinen Rat verworfen, und meine Zucht nicht gewollt habt: 26 so werde auch ich bei eurem Unglück lachen, werde spotten, wenn euer Schrecken kommt; (Sprüche 3.34) 27 wenn euer Schrecken kommt wie ein Unwetter, und euer Unglück hereinbricht wie ein Sturm, wenn Bedrängnis und Angst über euch kommen. 28 Dann werden sie zu mir rufen, und ich werde nicht antworten; sie werden mich eifrig suchen, und mich nicht finden: (Jesaja 59.2) (Micha 3.4) 29 darum, daß sie Erkenntnis gehaßt und die Furcht Jehovas nicht erwählt, 30 nicht eingewilligt haben in meinen Rat, verschmäht alle meine Zucht. 31 Und sie werden essen von der Frucht ihres Weges, und von ihren Ratschlägen sich sättigen. (Jesaja 3.10-11) 32 Denn die Abtrünnigkeit der Einfältigen wird sie töten, und die Sorglosigkeit der Toren sie umbringen; (Sprüche 8.36) 33 wer aber auf mich hört, wird sicher wohnen, und wird ruhig sein vor des Übels Schrecken. (Sprüche 8.34)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)