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Sacharja - Kapitel 9

Ankündigung des Gerichts über Israels Feinde und des Kommens des Friedenskönigs zum Heil Israels

1 Ausspruch des Wortes Jehovas über das Land Chadrak; und auf Damaskus läßt es sich nieder (denn Jehova hat ein Auge auf die Menschen und auf alle Stämme Israels), (Jesaja 17.1) 2 und auch auf Hamath, welches daran grenzt, auf Tyrus und Zidon, weil es sehr weise ist. - (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Und Tyrus hat sich eine Feste erbaut und Silber gehäuft wie Staub, und Feingold wie Straßenkot. 4 Siehe, der Herr wird es einnehmen und seine Macht im Meere schlagen; und es selbst wird vom Feuer verzehrt werden. 5 Askalon soll es sehen und sich fürchten; auch Gasa, und soll sehr erzittern, und Ekron, denn seine Zuversicht ist zu Schanden geworden. Und der König wird auf Gasa vertilgt, und Askalon wird nicht mehr bewohnt werden. (Jeremia 47.1) 6 Und ein Bastard wird in Asdod wohnen, und ich werde den Hochmut der Philister ausrotten. 7 Und ich werde sein Blut aus seinem Munde wegtun und seine Greuel zwischen seinen Zähnen hinweg; und auch er wird übrigbleiben unserem Gott, und wird sein wie ein Fürst in Juda, und Ekron wie der Jebusiter. 8 Und ich werde für mein Haus ein Lager aufschlagen vor dem Kriegsheere, vor den Hin- und Wiederziehenden, und kein Bedränger wird sie mehr überziehen; denn jetzt habe ich dareingesehen mit meinen Augen. - (Sacharja 2.9) 9 Frohlocke laut, Tochter Zion; jauchze, Tochter Jerusalem! Siehe, dein König wird zu dir kommen: gerecht und ein Retter ist er, demütig, und auf einem Esel reitend, und zwar auf einem Füllen, einem Jungen der Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 Und ich werde die Wagen ausrotten aus Ephraim und die Rosse aus Jerusalem, und der Kriegsbogen wird ausgerottet werden. Und er wird Frieden reden zu den Nationen; und seine Herrschaft wird sein von Meer zu Meer, und vom Strome bis an die Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 Und du - um des Blutes deines Bundes willen entlasse ich auch deine Gefangenen aus der Grube, in welcher kein Wasser ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehret zur Festung zurück, ihr Gefangenen der Hoffnung! Schon heute verkündige ich, daß ich dir das Doppelte erstatten werde. - (Jesaja 61.7) 13 Denn ich habe mir Juda gespannt, den Bogen mit Ephraim gefüllt; und ich wecke deine Söhne, Zion, auf wider deine Kinder, Griechenland, und mache dich wie das Schwert eines Helden. (Daniel 8.21-22) 14 Und Jehova wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil wird ausfahren wie der Blitz; und der Herr, Jehova, wird in die Posaune stoßen und einherziehen in Stürmen des Südens. 15 Jehova der Heerscharen wird sie beschirmen; und sie werden die Schleudersteine verzehren und niedertreten; und sie werden trinken, lärmen wie vom Wein und voll werden wie die Opferschalen, wie die Ecken des Altars. 16 Und Jehova, ihr Gott, wird sie retten an jenem Tage, wird sein Volk retten wie ein Herde; denn Kronensteine sind sie, funkelnd auf seinem Lande. 17 Denn wie groß ist seine Anmut, und wie groß seine Schönheit! Das Korn wird Jünglinge und der Most Jungfrauen wachsen lassen.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)