1Und es geschah das Wort Jehovas der Heerscharen also:2So spricht Jehova der Heerscharen: Ich eifere für Zion mit großem Eifer, und mit großem Grimme eifere ich für dasselbe.(Sacharja 1.14)3So spricht Jehova: Ich kehre nach Zion zurück und will inmitten Jerusalems wohnen; und Jerusalem wird genannt werden "Stadt der Wahrheit", und der Berg Jehovas der Heerscharen "der heilige Berg".(Sacharja 1.16)4So spricht Jehova der Heerscharen: Es werden noch Greise und Greisinnen in den Straßen von Jerusalem sitzen, ein jeder mit seinem Stabe in seiner Hand vor Menge der Tage.(Jesaja 65.20)5Und die Straßen der Stadt werden voll sein von Knaben und Mädchen, die auf seinen Straßen spielen.6So spricht Jehova der Heerscharen: Wenn es wunderbar ist in den Augen des Überrestes dieses Volkes in jenen Tagen, wird es auch in meinen Augen wunderbar sein? spricht Jehova der Heerscharen.(Lukas 1.37)7So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich werde mein Volk retten aus dem Lande des Aufgangs und aus dem Lande des Untergangs der Sonne;8und ich werde sie herbeibringen, und sie werden wohnen inmitten Jerusalems; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein in Wahrheit und in Gerechtigkeit.(Jeremia 24.7)9So spricht Jehova der Heerscharen: Stärket eure Hände, die ihr in diesen Tagen diese Worte aus dem Munde der Propheten höret, welche an dem Tage waren, da der Grund des Hauses Jehovas der Heerscharen, des Tempels, gelegt wurde, um ihn zu erbauen!(Jesaja 35.3)10Denn vor diesen Tagen war kein Lohn für die Menschen und kein Lohn für das Vieh; und der Aus- und Eingehende hatte keinen Frieden vor dem Bedränger, und ich ließ alle Menschen gegeneinander los.11Nun aber will ich dem Überrest dieses Volkes nicht sein wie in den früheren Tagen, spricht Jehova der Heerscharen;12sondern die Saat des Friedens, der Weinstock, wird seine Frucht geben, und die Erde ihren Ertrag geben, und der Himmel wird seinen Tau geben; und dem Überrest dieses Volkes werde ich das alles zum Erbteil geben.13Und es wird geschehen, gleichwie ihr, Haus Juda und Haus Israel, ein Fluch unter den Nationen gewesen seid, also werde ich euch retten, und ihr werdet ein Segen sein. Fürchtet euch nicht, stärket eure Hände!(1. Mose 12.2)14Denn so spricht Jehova der Heerscharen: Gleichwie ich euch Böses zu tun gedachte, als eure Väter mich erzürnten, spricht Jehova der Heerscharen, und ich es mich nicht gereuen ließ,15also gedenke ich wiederum in diesen Tagen Jerusalem und dem Hause Juda Gutes zu tun. Fürchtet euch nicht!16Dies sind die Dinge, die ihr tun sollt: Redet die Wahrheit einer mit dem anderen; richtet der Wahrheit gemäß und fället einen Rechtsspruch des Friedens in euren Toren;(Epheser 4.25)17und sinnet keiner auf des anderen Unglück in euren Herzen, und falschen Eid liebet nicht; denn alles dieses, ich hasse es, spricht Jehova.(Sacharja 7.10)18Und das Wort Jehovas der Heerscharen geschah zu mir also:19So spricht Jehova der Heerscharen: Das Fasten des vierten und das Fasten des fünften und das Fasten des siebten und das Fasten des zehnten Monats wird dem Hause Juda zur Wonne und zur Freude und zu fröhlichen Festzeiten werden. Doch liebet die Wahrheit und den Frieden.(Jeremia 41.1)(Jeremia 52.4)(Jeremia 52.6)(Jeremia 52.12)(Sacharja 7.3)(Sacharja 7.5)20So spricht Jehova der Heerscharen: Noch wird es geschehen, daß Völker und Bewohner vieler Städte kommen werden;21und die Bewohner der einen werden zur anderen gehen und sagen: "Laßt uns doch hingehen, um Jehova anzuflehen und Jehova der Heerscharen zu suchen!" "Auch ich will gehen!"22Und viele Völker und mächtige Nationen werden kommen, um Jehova der Heerscharen in Jerusalem zu suchen und Jehova anzuflehen.23So spricht Jehova der Heerscharen: In jenen Tagen, da werden zehn Männer aus allerlei Sprachen der Nationen ergreifen, ja, ergreifen werden sie den Rockzipfel eines jüdischen Mannes und sagen: Wir wollen mit euch gehen, denn wir haben gehört, daß Gott mit euch ist.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)