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Sacharja - Kapitel 1

Ruf zur Umkehr

1 Im achten Monat, im zweiten Jahre des Darius, geschah das Wort Jehovas zu Sacharja, dem Sohne Berekjas, des Sohnes Iddos, dem Propheten, also: (Esra 5.1) 2 Jehova ist heftig erzürnt gewesen über eure Väter. 3 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova der Heerscharen: Kehret zu mir um, spricht Jehova der Heerscharen, und ich werde zu euch umkehren, spricht Jehova der Heerscharen. (Maleachi 3.7) (Jakobus 4.8) 4 Seid nicht wie eure Väter, denen die früheren Propheten zuriefen und sprachen: So spricht Jehova der Heerscharen: Kehret doch um von euren bösen Wegen und von euren bösen Handlungen! aber sie hörten nicht und merkten nicht auf mich, spricht Jehova. (Jeremia 3.12) (Hesekiel 33.11) 5 Eure Väter, wo sind sie? und die Propheten, leben sie ewiglich? 6 Doch meine Worte und meine Beschlüsse, welche ich meinen Knechten, den Propheten, gebot, haben sie eure Väter nicht getroffen? Und sie kehrten um und sprachen: So wie Jehova der Heerscharen vorhatte, uns nach unseren Wegen und nach unseren Handlungen zu tun, also hat er mit uns getan.

Erstes Nachtgesicht: Reiter auf verschiedenfarbigen Pferden

7 Am 24. Tage, im elften Monat, das ist der Monat Schebat, im zweiten Jahre des Darius, geschah das Wort Jehovas zu Sacharja, dem Sohne Berekjas, des Sohnes Iddos, dem Propheten, also: - 8 Ich schaute des Nachts, und siehe, ein Mann, der auf einem roten Rosse ritt; und er hielt zwischen den Myrten, welche im Talgrunde waren, und hinter ihm waren rote, hellrote und weiße Rosse. (Sacharja 6.1) 9 Und ich sprach: Mein Herr, wer sind diese? Und der Engel, der mit mir redete, sprach zu mir: Ich will dir zeigen, wer diese sind. 10 Und der Mann, der zwischen den Myrten hielt, antwortete und sprach: Diese sind die, welche Jehova ausgesandt hat, um die Erde zu durchziehen. 11 Und sie antworteten dem Engel Jehovas, der zwischen den Myrten hielt, und sprachen: Wir haben die Erde durchzogen, und siehe, die ganze Erde sitzt still und ist ruhig. 12 Da hob der Engel Jehovas an und sprach: Jehova der Heerscharen, wie lange willst du dich nicht Jerusalems und der Städte Judas erbarmen, auf welche du gezürnt hast diese siebzig Jahre? (Psalm 102.14) (Daniel 9.2) 13 Und Jehova antwortete dem Engel, der mit mir redete, gütige Worte, tröstliche Worte. 14 Und der Engel, der mit mir redete, sprach zu mir: Rufe aus und sprich: So spricht Jehova der Heerscharen: Ich habe mit großem Eifer für Jerusalem und für Zion geeifert, 15 und mit sehr großem Zorne zürne ich über die sicheren Nationen; denn ich habe ein wenig gezürnt, sie aber haben zum Unglück geholfen. (Jesaja 47.6) 16 Darum spricht Jehova also: Ich habe mich Jerusalem mit Erbarmen wieder zugewandt; mein Haus, spricht Jehova der Heerscharen, soll darin gebaut, und die Meßschnur über Jerusalem gezogen werden. (Sacharja 8.3) 17 Rufe ferner aus und sprich: So spricht Jehova der Heerscharen: Meine Städte sollen noch überfließen von Gutem; und Jehova wird Zion noch trösten und Jerusalem noch erwählen. (Jesaja 14.1) (Jesaja 40.1-2) 18 Und ich hob meine Augen auf und sah: und siehe, vier Hörner. 19 Und ich sprach zu dem Engel, der mit mir redete: Was sind diese? Und er sprach zu mir: Diese sind die Hörner, welche Juda, Israel und Jerusalem zerstreut haben. 20 Und Jehova ließ mich vier Werkleute sehen. 21 Und ich sprach: Was wollen diese tun? Und er sprach zu mir und sagte: Jene sind die Hörner, welche Juda dermaßen zerstreut haben, daß niemand mehr sein Haupt erhob; und diese sind gekommen, um sie in Schrecken zu setzen und die Hörner der Nationen niederzuwerfen, welche das Horn gegen das Land Juda erhoben haben, um es zu zerstreuen.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)