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Römer - Kapitel 4

Abrahams Glaubensgerechtigkeit

1 Was wollen wir denn sagen, daß Abraham, unser Vater, nach dem Fleische gefunden habe? 2 Denn wenn Abraham aus Werken gerechtfertigt worden ist, so hat er etwas zum Rühmen, aber nicht vor Gott. 3 Denn was sagt die Schrift? "Abraham aber glaubte Gott, und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet." (Galater 3.6) 4 Dem aber, der wirkt, wird der Lohn nicht nach Gnade zugerechnet, sondern nach Schuldigkeit. (Römer 11.6) 5 Dem aber, der nicht wirkt, sondern an den glaubt, der den Gottlosen rechtfertigt, wird sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet. (Römer 3.26) 6 Gleichwie auch David die Glückseligkeit des Menschen ausspricht, welchem Gott Gerechtigkeit ohne Werke zurechnet: 7 "Glückselig die, deren Gesetzlosigkeiten vergeben und deren Sünden bedeckt sind! 8 Glückselig der Mann, dem der Herr Sünde nicht zurechnet! 9 Diese Glückseligkeit nun, ruht sie auf der Beschneidung, oder auch auf der Vorhaut? denn wir sagen, daß der Glaube dem Abraham zur Gerechtigkeit gerechnet worden ist. 10 Wie wurde er ihm denn zugerechnet? als er in der Beschneidung oder in der Vorhaut war? Nicht in der Beschneidung, sondern in der Vorhaut. 11 Und er empfing das Zeichen der Beschneidung als Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens, den er hatte, als er in der Vorhaut war, damit er Vater aller wäre, die in der Vorhaut glauben, damit [auch] ihnen die Gerechtigkeit zugerechnet würde; (1. Mose 17.10-11) 12 und Vater der Beschneidung, nicht allein derer, die aus der Beschneidung sind, sondern auch derer, die in den Fußstapfen des Glaubens wandeln, den unser Vater Abraham hatte, als er in der Vorhaut war. (Matthäus 3.9) 13 Denn nicht durch Gesetz ward dem Abraham oder seinem Samen die Verheißung, daß er der Welt Erbe sein sollte, sondern durch Glaubensgerechtigkeit. (1. Mose 22.17-18) 14 Denn wenn die vom Gesetz Erben sind, so ist der Glaube zunichte gemacht und die Verheißung aufgehoben. 15 Denn das Gesetz bewirkt Zorn; aber wo kein Gesetz ist, da ist auch keine Übertretung. (Römer 3.20) (Römer 5.13) (Römer 7.8) (Römer 7.10) 16 Darum ist es aus Glauben, auf daß es nach Gnade sei, damit die Verheißung dem ganzen Samen fest sei, nicht allein dem vom Gesetz, sondern auch dem vom Glauben Abrahams, welcher unser aller Vater ist 17 (wie geschrieben steht: "Ich habe dich zum Vater vieler Nationen gesetzt",) vor dem Gott, welchem er glaubte, der die Toten lebendig macht und das Nichtseiende ruft, wie wenn es da wäre; (2. Korinther 1.9) (Hebräer 11.19) 18 der wider Hoffnung auf Hoffnung geglaubt hat, auf daß er ein Vater vieler Nationen würde, nach dem, was gesagt ist: "Also soll dein Same sein". 19 Und nicht schwach im Glauben, sah er nicht seinen eigenen, schon erstorbenen Leib an, da er fast hundert Jahre alt war, und das Absterben des Mutterleibes der Sara, (1. Mose 17.17) 20 und zweifelte nicht an der Verheißung Gottes durch Unglauben, sondern wurde gestärkt im Glauben, Gott die Ehre gebend, (Hebräer 11.11) 21 und war der vollen Gewißheit, daß er, was er verheißen habe, auch zu tun vermöge. 22 Darum ist es ihm auch zur Gerechtigkeit gerechnet worden. 23 Es ist aber nicht allein seinetwegen geschrieben, daß es ihm zugerechnet worden, 24 sondern auch unsertwegen, denen es zugerechnet werden soll, die wir an den glauben, der Jesum, unseren Herrn, aus den Toten auferweckt hat, 25 welcher unserer Übertretungen wegen dahingegeben und unserer Rechtfertigung wegen auferweckt worden ist. (Jesaja 53.4-5) (Römer 8.32) (Römer 8.34)

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Josua - Kapitel 13

1 Inzwischen war Josua sehr alt geworden. Da sagte Jahwe zu ihm: "Du bist schon sehr alt, und sehr viel Land ist noch in Besitz zu nehmen. 2 Folgende Gebiete sind noch zu erobern: Alle Bezirke der Philister und ganz Geschur, 3 das Gebiet vom Schihor vor Ägypten bis zur Grenze von Ekron im Norden, das den Kanaanitern zugerechnet wird, die fünf Fürstentümer der Philister: Gaza, Aschdod, Aschkelon, Gat und Ekron und das Gebiet der Awiter 4 im Süden. Weiter gehört dazu das ganze Gebiet der Kanaaniter von der Sidonierstadt Meara bis nach Afek und zur Grenze der Amoriter; 5 das Gebiet der Gebaliter und der ganze Libanon im Osten von Baal-Gad am Fuß des Hermon bis dorthin, wo es nach Hamat geht; 6 alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis nach Misrefot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Israeliten vertreiben. Verlose ruhig das ganze Land als Erbbesitz für Israel, wie ich es dir befohlen habe. (Josua 11.8) 7 Verteile es als bleibenden Besitz an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse." 8 Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: (Josua 13.15) 9 von Aroer am Rand des Arnontals an und der Stadt, die direkt am Fluss liegt; die ganze Hochebene zwischen Medeba und Dibon 10 und alle Städte des Amoriterkönigs Sihon, der von Heschbon aus geherrscht hatte bis zur ammonitischen Grenze; 11 die Landschaft Gilead und das Land der Geschuriter, das Land der Maachatiter und das ganze Hermongebirge, ganz Baschan bis nach Salcha; 12 das ganze Reich von König Og, der in Aschtarot und Edreï regierte, der Letzte aus dem Geschlecht der Refaïter, die von Mose geschlagen und vertrieben worden waren. 13 Aber die Geschuriter und Maachatiter vertrieben die Israeliten nicht. Sie leben bis heute mitten in Israel. 14 Nur dem Stamm Levi gab Mose keinen Erbbesitz. Ihm wurden die Opfergaben für Jahwe, den Gott Israels, als Anteil zugesichert. (Josua 13.33) 15 Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: (4. Mose 32.1) 16 von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und der Stadt direkt am Fluss, über die ganze Hochebene bis Medeba 17 und Heschbon mit all den Städten des Hochlandes: Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon, 18 Jahaz, Kedemot, Mefaat, 19 Kirjatajim, Sibma, Zeret-Schahar im Bergland östlich des Salzmeeres und 20 Bet-Peor. Dazu kamen die Siedlungen auf den Abhängen des Pisga, Bet-Jeschimot 21 und alle anderen Städte der Hochebene. Es umfasste das ganze Herrschaftsgebiet des Amoriterkönigs Sihon aus Heschbon, den Mose ebenso besiegt hatte wie die midianitischen Stammesfürsten: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die dort lebten und in Sihons Diensten standen. 22 Neben vielen anderen töteten die Israeliten damals auch den Wahrsager Bileam Ben-Beor mit dem Schwert. (4. Mose 22.5) (4. Mose 31.8) 23 Die Westgrenze des Stammes Ruben bildete der untere Jordan und seine Uferlandschaft. Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Ruben zugeteilt worden. 24 Den Sippen des Stammes Gad hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 25 Jaser und alle Städte Gileads, das halbe Land der Ammoniter bis nach Aroer, das Rabba gegenüber liegt; 26 von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim, von Mahanajim bis an das Gebiet von Debir; 27 in der östlichen Tiefebene des Jordan: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, also das restliche Gebiet des Reiches von Sihon, der in Heschbon regiert hatte, bis zum Süd-Ende des Sees Kinneret. 28 Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Gad zugeteilt worden. 29 Den Sippen des halben Stammes Manasse hatte Mose das Gebiet zugeteilt, 30 das von Mahanajim an das ganze Reich des Königs Og von Baschan umfasste, dazu alle Zeltdörfer Jaïrs - das waren 60 Ortschaften -, (Richter 10.3-4) 31 das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten. 32 Die Verteilung des Landes hatte Mose im Steppengebiet von Moab im Ostjordanland gegenüber von Jericho vorgenommen. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte. (4. Mose 18.20-21)