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Römer - Kapitel 15

1 Wir aber, die Starken, sind schuldig, die Schwachheiten der Schwachen zu tragen und nicht uns selbst zu gefallen. (Römer 14.1) 2 Ein jeder von uns gefalle dem Nächsten zum Guten, zur Erbauung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch der Christus hat nicht sich selbst gefallen, sondern wie geschrieben steht: "Die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen." 4 Denn alles, was zuvor geschrieben ist, ist zu unserer Belehrung geschrieben, auf daß wir durch das Ausharren und durch die Ermunterung der Schriften die Hoffnung haben. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott des Ausharrens und der Ermunterung aber gebe euch, gleichgesinnt zu sein untereinander, Christo Jesu gemäß, (Philipper 2.2) 6 auf daß ihr einmütig mit einem Munde den Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus verherrlichet. 7 Deshalb nehmet einander auf, gleichwie auch der Christus euch aufgenommen hat, zu Gottes Herrlichkeit. 8 Denn ich sage, daß [Jesus] Christus ein Diener der Beschneidung geworden ist um der Wahrheit Gottes willen, um die Verheißungen der Väter zu bestätigen; (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 auf daß die Nationen aber Gott verherrlichen möchten um der Begnadigung willen, wie geschrieben steht: "Darum werde ich dich bekennen unter den Nationen und deinem Namen lobsingen". 10 Und wiederum sagt er: "Seid fröhlich, ihr Nationen, mit seinem Volke!" 11 Und wiederum: "Lobet den Herrn, alle Nationen, und alle Völker sollen ihn preisen!" 12 Und wiederum sagt Jesaias: "Es wird sein die Wurzel Isais und der da aufsteht, über die Nationen zu herrschen, - auf den werden die Nationen hoffen". (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und allem Frieden im Glauben, damit ihr überreich seiet in der Hoffnung durch die Kraft des Heiligen Geistes.

Rechtfertigung des Briefes

14 Ich bin aber, meine Brüder, auch selbst betreffs euer überzeugt, daß auch ihr selbst voll Gütigkeit seid, erfüllt mit aller Erkenntnis und fähig, auch einander zu ermahnen. 15 Ich habe aber zum Teil euch freimütiger geschrieben, [Brüder,] um euch zu erinnern, wegen der Gnade, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 um ein Diener Christi Jesu zu sein für die Nationen, priesterlich dienend an dem Evangelium Gottes, auf daß das Opfer der Nationen angenehm werde, geheiligt durch den Heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Ich habe also etwas zum Rühmen in Christo Jesu in den Dingen, die Gott angehen. 18 Denn ich werde nicht wagen, etwas von dem zu reden, was Christus nicht durch mich gewirkt hat zum Gehorsam der Nationen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 in der Kraft der Zeichen und Wunder, in der Kraft des Geistes [Gottes], so daß ich von Jerusalem an und ringsumher bis nach Illyrikum das Evangelium des Christus völlig verkündigt habe, (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 und mich also beeifere, das Evangelium zu predigen, nicht da, wo Christus genannt worden ist, auf daß ich nicht auf eines anderen Grund baue; (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern wie geschrieben steht: "Denen nicht von ihm verkündigt wurde, die sollen sehen, und die nicht gehört haben, sollen verstehen".

Reisepläne des Apostels - Ankündigung seines Besuches in Rom

22 Deshalb bin ich auch oftmals verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13) 23 Nun aber, da ich nicht mehr Raum habe in diesen Gegenden und großes Verlangen, zu euch zu kommen, seit vielen Jahren (Römer 1.10-11) 24 falls ich nach Spanien reise ...; denn ich hoffe, auf der Durchreise euch zu sehen und von euch dorthin geleitet zu werden, wenn ich euch zuvor etwas genossen habe. 25 Jetzt aber reise ich nach Jerusalem im Dienste für die Heiligen. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17) 26 Denn es hat Macedonien und Achaja wohlgefallen, eine gewisse Beisteuer zu leisten für die Dürftigen unter den Heiligen, die in Jerusalem sind. (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 Es hat ihnen nämlich wohlgefallen, auch sind sie ihre Schuldner. Denn wenn die Nationen ihrer geistlichen Güter teilhaftig geworden sind, so sind sie schuldig, ihnen auch in den leiblichen zu dienen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich dies nun vollbracht und diese Frucht ihnen versiegelt habe, so will ich über euch nach Spanien abreisen. 29 Ich weiß aber, daß, wenn ich zu euch komme, ich in der Fülle des Segens Christi kommen werde. 30 Ich bitte euch aber, Brüder, durch unseren Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, mit mir zu kämpfen in den Gebeten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1) 31 auf daß ich von den Ungläubigen in Judäa errettet werde, und [auf daß] mein Dienst für Jerusalem den Heiligen angenehm sei; (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich durch den Willen Gottes mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott des Friedens aber sei mit euch allen! Amen.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)