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Richter - Kapitel 4

Sieg Deboras und Baraks

1 Und die Kinder Israel taten wiederum, was böse war in den Augen Jehovas; und Ehud war gestorben. 2 Da verkaufte sie Jehova in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Heeroberster war Sisera, und er wohnte zu Haroscheth-Gojim. 3 Und die Kinder Israel schrieen zu Jehova; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er bedrückte die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre. 4 Und Debora, eine Prophetin, das Weib Lappidoths, richtete Israel in selbiger Zeit. 5 Und sie wohnte unter der Debora-Palme zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim; und die Kinder Israel gingen zu ihr hinauf zu Gericht. 6 Und sie sandte hin und ließ Barak, den Sohn Abinoams, von Kedes-Naphtali, rufen; und sie sprach zu ihm: Hat nicht Jehova, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor, und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon; 7 und ich werde Sisera, den Heerobersten Jabins, zu dir ziehen an den Bach Kison samt seinen Wagen und seiner Menge, und ich werde ihn in deine Hand geben? 8 Und Barak sprach zu ihr: Wenn du mit mir gehst, so gehe ich; wenn du aber nicht mit mir gehst, so gehe ich nicht: 9 Da sprachen sie: Ich will wohl mit dir gehen; nur daß die Ehre nicht dein sein wird auf dem Wege, den du gehst, denn in die Hand eines Weibes wird Jehova den Sisera verkaufen. Und Debora machte sich auf und ging mit Barak nach Kedes. 10 Und Barak berief Sebulon und Naphtali nach Kedes; und zehntausend Mann zogen in seinem Gefolge hinauf; auch Debora zog mit ihm hinauf. 11 (Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Kindern Hobabs, des Schwagers Moses, getrennt; und er hatte seine Zelte aufgeschlagen bis an die Terebinthe zu Zaanannim, das neben Kedes liegt.) (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Und man berichtete dem Sisera, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor hinaufgezogen wäre. 13 Da berief Sisera alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen, und alles Volk, das mit ihm war, von Haroscheth-Gojim an den Bach Kison. 14 Und Debora sprach zu Barak: Mache dich auf! denn dies ist der Tag, da Jehova den Sisera in deine Hand gegeben hat. Ist nicht Jehova ausgezogen vor dir her? Und Barak stieg von dem Berge Tabor hinab, und zehntausend Mann ihm nach. 15 Und Jehova verwirrte Sisera und alle seine Wagen und das ganze Heerlager durch die Schärfe des Schwertes vor Barak her; und Sisera stieg von dem Wagen herab und floh zu Fuß. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis Haroscheth-Gojim; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes: Es blieb auch nicht einer übrig. 17 Und Sisera floh zu Fuß in das Zelt Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn es war Friede zwischen Jabin, dem König von Hazor, und dem Hause Hebers, des Keniters. 18 Da ging Jael hinaus, dem Sisera entgegen; und sie sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir, fürchte dich nicht! Und er kehrte ein zu ihr in das Zelt, und sie bedeckte ihn mit einer Decke. 19 Und er sprach zu ihr: Laß mich doch ein wenig Wasser trinken, denn mich dürstet. Und sie öffnete den Milchschlauch und ließ ihn trinken, und sie deckte ihn zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich an den Eingang des Zeltes; und es geschehe, wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? So sage: Niemand. 21 Und Jael, das Weib Hebers, nahm einen Zeltpflock und faßte den Hammer in ihre Hand, und sie kam leise zu ihm und schlug den Pflock durch seine Schläfe, daß er in die Erde drang. Er war nämlich in einen tiefen Schlaf gefallen und war ermattet, und er starb. 22 Und siehe, da kam Barak, der Sisera verfolgte; und Jael ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und er ging zu ihr hinein, und siehe, Sisera lag tot, und der Pflock war in seiner Schläfe. 23 So beugte Gott an selbigem Tage Jabin, den König von Kanaan, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel wurde fort und fort härter über Jabin, den König von Kanaan, bis sie Jabin, den König von Kanaan, vernichtet hatten.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)