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Psalm - Kapitel 94

1 Gott der Rache, Jehova, Gott der Rache, strahle hervor! (5. Mose 32.35) 2 Erhebe dich, Richter der Erde, vergilt den Hoffärtigen ihr Tun! (1. Mose 18.25) 3 Bis wann werden die Gesetzlosen, Jehova, bis wann werden die Gesetzlosen frohlocken, 4 Werden übersprudeln, Freches reden, sich rühmen alle, die Frevel tun? 5 Dein Volk, Jehova, zertreten und dein Erbteil bedrücken sie. 6 Sie töten die Witwe und den Fremdling, und sie ermorden die Waisen, 7 Und sagen: Jah sieht es nicht, und der Gott Jakobs merkt es nicht. (Psalm 10.11) 8 Habet Einsicht, ihr Unvernünftigen unter dem Volke! und ihr Toren, wann werdet ihr verständig werden? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gepflanzt hat, sollte er nicht hören? der das Auge gebildet, sollte er nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Nationen zurechtweist, sollte er nicht strafen, er, der Erkenntnis lehrt den Menschen? 11 Jehova kennt die Gedanken des Menschen, daß sie Eitelkeit sind. (1. Korinther 3.20) 12 Glückselig der Mann, den du züchtigst, Jehova, und den du belehrst aus deinem Gesetz, (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 um ihm Ruhe zu geben vor den bösen Tagen, bis dem Gesetzlosen die Grube gegraben wird! (Psalm 37.7) 14 Denn Jehova wird sein Volk nicht verstoßen, und nicht verlassen sein Erbteil; 15 Denn zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Gericht, und alle von Herzen Aufrichtigen werden ihm folgen. 16 Wer wird für mich aufstehen wider die Übeltäter? Wer wird für mich auftreten wider die, welche Frevel tun? 17 Wäre nicht Jehova mir eine Hilfe gewesen, wenig fehlte, so hätte im Schweigen gewohnt meine Seele. 18 Wenn ich sagte: Mein Fuß wankt, so unterstützte mich deine Güte, Jehova. 19 Bei der Menge meiner Gedanken in meinem Innern erfüllten deine Tröstungen meine Seele mit Wonne. (2. Korinther 1.4-5) 20 Sollte mit dir vereint sein der Thron des Verderbens, der aus Frevel eine Satzung macht? 21 Sie dringen ein auf die Seele des Gerechten, und unschuldiges Blut verurteilen sie. 22 Doch Jehova ist meine hohe Feste, und mein Gott der Fels meiner Zuflucht. 23 Und er läßt ihre Ungerechtigkeit auf sie zurückkehren, und durch ihre Bosheit wird er sie vertilgen; vertilgen wird sie Jehova, unser Gott.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)