1Gott der Rache, Jehova, Gott der Rache, strahle hervor!(5. Mose 32.35)2Erhebe dich, Richter der Erde, vergilt den Hoffärtigen ihr Tun!(1. Mose 18.25)3Bis wann werden die Gesetzlosen, Jehova, bis wann werden die Gesetzlosen frohlocken,4Werden übersprudeln, Freches reden, sich rühmen alle, die Frevel tun?5Dein Volk, Jehova, zertreten und dein Erbteil bedrücken sie.6Sie töten die Witwe und den Fremdling, und sie ermorden die Waisen,7Und sagen: Jah sieht es nicht, und der Gott Jakobs merkt es nicht.(Psalm 10.11)8Habet Einsicht, ihr Unvernünftigen unter dem Volke! und ihr Toren, wann werdet ihr verständig werden?(Psalm 92.7)9Der das Ohr gepflanzt hat, sollte er nicht hören? der das Auge gebildet, sollte er nicht sehen?(2. Mose 4.11)10Der die Nationen zurechtweist, sollte er nicht strafen, er, der Erkenntnis lehrt den Menschen?11Jehova kennt die Gedanken des Menschen, daß sie Eitelkeit sind.(1. Korinther 3.20)12Glückselig der Mann, den du züchtigst, Jehova, und den du belehrst aus deinem Gesetz,(Hiob 5.17)(Psalm 19.12-14)13um ihm Ruhe zu geben vor den bösen Tagen, bis dem Gesetzlosen die Grube gegraben wird!(Psalm 37.7)14Denn Jehova wird sein Volk nicht verstoßen, und nicht verlassen sein Erbteil;15Denn zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Gericht, und alle von Herzen Aufrichtigen werden ihm folgen.16Wer wird für mich aufstehen wider die Übeltäter? Wer wird für mich auftreten wider die, welche Frevel tun?17Wäre nicht Jehova mir eine Hilfe gewesen, wenig fehlte, so hätte im Schweigen gewohnt meine Seele.18Wenn ich sagte: Mein Fuß wankt, so unterstützte mich deine Güte, Jehova.19Bei der Menge meiner Gedanken in meinem Innern erfüllten deine Tröstungen meine Seele mit Wonne.(2. Korinther 1.4-5)20Sollte mit dir vereint sein der Thron des Verderbens, der aus Frevel eine Satzung macht?21Sie dringen ein auf die Seele des Gerechten, und unschuldiges Blut verurteilen sie.22Doch Jehova ist meine hohe Feste, und mein Gott der Fels meiner Zuflucht.23Und er läßt ihre Ungerechtigkeit auf sie zurückkehren, und durch ihre Bosheit wird er sie vertilgen; vertilgen wird sie Jehova, unser Gott.
1Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2und sagten: "Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55)(4. Mose 27.6-7)3Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen."(3. Mose 25.10-13)5Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: "Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben." 10Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten ihre Vettern, (4. Mose 26.33)12Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes.13Das sind die Gebote und Rechte, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.