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Psalm - Kapitel 92

1 Es ist gut, Jehova zu preisen, und Psalmen zu singen deinem Namen, o Höchster! 2 Am Morgen zu verkünden deine Güte, und deine Treue in den Nächten, (Psalm 147.1) 3 Zum Zehnsait und zur Harfe, zum Saitenspiel mit der Laute. 4 Denn du hast mich erfreut, Jehova, durch dein Tun; über die Werke deiner Hände will ich jubeln. (Psalm 33.2) 5 Wie groß sind deine Werke, Jehova! sehr tief sind deine Gedanken. 6 Ein unvernünftiger Mensch erkennt es nicht, und ein Tor versteht solches nicht. (Psalm 104.24) (Jesaja 55.9) 7 Wenn die Gesetzlosen sprossen wie Gras, und alle, die Frevel tun, blühen, so geschieht es, damit sie vertilgt werden für immer. 8 Du aber bist erhaben auf ewig, Jehova! (Psalm 37.2) 9 Denn siehe, deine Feinde, Jehova, denn siehe, deine Feinde werden umkommen; es werden zerstreut werden alle, die Frevel tun. (Psalm 97.9) 10 Aber du wirst mein Horn erhöhen gleich dem eines Wildochsen; mit frischem Öle werde ich übergossen werden. 11 Und mein Auge wird seine Lust sehen an meinen Feinden, meine Ohren werden ihre Lust hören an den Übeltätern, die wider mich aufstehen. (Psalm 23.5) 12 Der Gerechte wird sprossen wie der Palmbaum, wie eine Zeder auf dem Libanon wird er emporwachsen. (Psalm 91.8) 13 Die gepflanzt sind in dem Hause Jehovas, werden blühen in den Vorhöfen unseres Gottes. 14 Noch im Greisenalter treiben sie, sind saftvoll und grün, (Psalm 84.3) 15 Um zu verkünden, daß Jehova gerecht ist. Er ist mein Fels, und kein Unrecht ist in ihm. (Psalm 1.3)

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4. Mose - Kapitel 36

1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2 und sagten: "Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4 Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen." (3. Mose 25.10-13) 5 Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: "Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6 Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7 damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8 Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9 Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben." 10 Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten ihre Vettern, (4. Mose 26.33) 12 Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.