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Psalm - Kapitel 91

1 Wer im Schirm des Höchsten sitzt, wird bleiben im Schatten des Allmächtigen. 2 Ich sage von Jehova: Meine Zuflucht und meine Burg; mein Gott, auf ihn will ich vertrauen. (Psalm 18.3) 3 Denn er wird dich erretten von der Schlinge des Vogelstellers, von der verderblichen Pest. (Psalm 124.7) 4 Mit seinen Fittichen wird er dich decken, und du wirst Zuflucht finden unter seinen Flügeln; Schild und Tartsche ist seine Wahrheit. 5 Du wirst dich nicht fürchten vor dem Schrecken der Nacht, vor dem Pfeile, der bei Tage fliegt, 6 Vor der Pest, die im Finstern wandelt, vor der Seuche, die am Mittag verwüstet. 7 Tausend werden fallen an deiner Seite, und zehntausend an deiner Rechten - dich wird es nicht erreichen. 8 Nur schauen wirst du es mit deinen Augen, und wirst sehen die Vergeltung der Gesetzlosen. 9 Weil du Jehova, meine Zuflucht, den Höchsten, gesetzt hast zu deiner Wohnung, 10 So wird dir kein Unglück widerfahren, und keine Plage deinem Zelte nahen; 11 Denn er wird seinen Engeln über dir befehlen, dich zu bewahren auf allen deinen Wegen. (Matthäus 4.6) 12 Auf den Händen werden sie dich tragen, damit du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. 13 Auf Löwen und Ottern wirst du treten, junge Löwen und Schlangen wirst du niedertreten. (Lukas 10.19) 14 Weil er Wonne an mir hat, will ich ihn erretten; ich will ihn in Sicherheit setzen, weil er meinen Namen kennt. 15 Er wird mich anrufen, und ich werde ihm antworten, ich werde bei ihm sein in der Bedrängnis; ich werde ihn befreien und ihn verherrlichen. 16 Ich werde ihn sättigen mit Länge des Lebens und ihn schauen lassen meine Rettung.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.