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Psalm - Kapitel 9

1 Ich will Jehova preisen mit meinem ganzen Herzen, will erzählen alle deine Wundertaten. 2 In dir will ich mich freuen und frohlocken, will deinen Namen besingen, o Höchster! 3 Als meine Feinde sich zurückwandten, strauchelten sie und kamen um vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast ausgeführt mein Recht und meine Rechtssache; du hast dich auf den Thron gesetzt, ein gerechter Richter. 5 Du hast die Nationen gescholten, den Gesetzlosen vertilgt; ihren Namen hast du ausgelöscht für immer und ewig; - (Psalm 7.12) 6 O Feind! zu Ende sind die Trümmer für immer; - auch hast du Städte zerstört: ihr, ja, ihr Gedächtnis ist verschwunden. 7 Jehova aber thront ewiglich; er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er, er wird den Erdkreis richten in Gerechtigkeit, wird über die Völkerschaften Gericht halten in Geradheit. (Psalm 103.19) 9 Und Jehova wird eine hohe Feste sein dem Unterdrückten, eine hohe Feste in Zeiten der Drangsal. (Psalm 96.13) 10 Und auf dich werden vertrauen, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich suchen, Jehova. 11 Singet Psalmen Jehova, der Zion bewohnt, verkündet unter den Völkern seine Taten! 12 Denn der dem vergossenen Blute nachforscht, hat ihrer gedacht; er hat das Schreien der Elenden nicht vergessen. (Psalm 132.13) 13 Sei mir gnädig, Jehova! sieh an mein Elend von seiten meiner Hasser, indem du mich emporhebst aus den Toren des Todes; (1. Mose 4.10) 14 Auf daß ich all dein Lob erzähle in den Toren der Tochter Zion, frohlocke über deine Rettung. 15 Versunken sind die Nationen in die Grube, die sie gemacht; ihr Fuß ward gefangen in dem Netze, das sie heimlich gelegt haben. (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Jehova ist bekannt geworden: er hat Gericht ausgeübt, indem er den Gesetzlosen verstrickt hat in dem Werke seiner Hände. (Higgajon, Sela.) (Psalm 7.16) 17 Es werden zum Scheol umkehren die Gesetzlosen, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn nicht für immer wird der Arme vergessen sein, noch für ewig verloren die Hoffnung der Sanftmütigen. 19 Stehe auf, Jehova! nicht habe der Mensch die Oberhand; vor deinem Angesicht mögen gerichtet werden die Nationen! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 Lege Furcht auf sie, Jehova; mögen die Nationen wissen, daß sie Menschen sind! (Sela.)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."