1Ich will Jehova preisen mit meinem ganzen Herzen, will erzählen alle deine Wundertaten.2In dir will ich mich freuen und frohlocken, will deinen Namen besingen, o Höchster!3Als meine Feinde sich zurückwandten, strauchelten sie und kamen um vor deinem Angesicht.4Denn du hast ausgeführt mein Recht und meine Rechtssache; du hast dich auf den Thron gesetzt, ein gerechter Richter.5Du hast die Nationen gescholten, den Gesetzlosen vertilgt; ihren Namen hast du ausgelöscht für immer und ewig; -(Psalm 7.12)6O Feind! zu Ende sind die Trümmer für immer; - auch hast du Städte zerstört: ihr, ja, ihr Gedächtnis ist verschwunden.7Jehova aber thront ewiglich; er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht.(Psalm 34.17)8Und er, er wird den Erdkreis richten in Gerechtigkeit, wird über die Völkerschaften Gericht halten in Geradheit.(Psalm 103.19)9Und Jehova wird eine hohe Feste sein dem Unterdrückten, eine hohe Feste in Zeiten der Drangsal.(Psalm 96.13)10Und auf dich werden vertrauen, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich suchen, Jehova.11Singet Psalmen Jehova, der Zion bewohnt, verkündet unter den Völkern seine Taten!12Denn der dem vergossenen Blute nachforscht, hat ihrer gedacht; er hat das Schreien der Elenden nicht vergessen.(Psalm 132.13)13Sei mir gnädig, Jehova! sieh an mein Elend von seiten meiner Hasser, indem du mich emporhebst aus den Toren des Todes;(1. Mose 4.10)14Auf daß ich all dein Lob erzähle in den Toren der Tochter Zion, frohlocke über deine Rettung.15Versunken sind die Nationen in die Grube, die sie gemacht; ihr Fuß ward gefangen in dem Netze, das sie heimlich gelegt haben.(Psalm 22.23)(Psalm 40.10-11)16Jehova ist bekannt geworden: er hat Gericht ausgeübt, indem er den Gesetzlosen verstrickt hat in dem Werke seiner Hände. (Higgajon, Sela.)(Psalm 7.16)17Es werden zum Scheol umkehren die Gesetzlosen, alle Nationen, die Gottes vergessen.(Psalm 7.17)18Denn nicht für immer wird der Arme vergessen sein, noch für ewig verloren die Hoffnung der Sanftmütigen.19Stehe auf, Jehova! nicht habe der Mensch die Oberhand; vor deinem Angesicht mögen gerichtet werden die Nationen!(Psalm 10.17-18)(Psalm 22.25)20Lege Furcht auf sie, Jehova; mögen die Nationen wissen, daß sie Menschen sind! (Sela.)
1'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39)13Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29)16Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6)(3. Mose 20.27)(5. Mose 18.10)(1. Samuel 28.9)18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23)(5. Mose 27.21)19Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7)(5. Mose 17.2)20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13)26denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27)30Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.'(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)