zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 89

1 Die Gütigkeiten Jehovas will ich besingen ewiglich, von Geschlecht zu Geschlecht mit meinem Munde kundmachen deine Treue. 2 Denn ich sagte: Auf ewig wird die Güte gebaut werden; die Himmel, in ihnen wirst du feststellen deine Treue. 3 Einen Bund habe ich mit meinem Auserwählten gemacht, habe David, meinem Knechte, geschworen: 4 "Bis in Ewigkeit will ich feststellen deinen Samen, und auf alle Geschlechter hin bauen deinen Thron." (Sela.) (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Und die Himmel werden deine Wunder preisen, Jehova, und deine Treue in der Versammlung der Heiligen. 6 Denn wer in den Wolken ist mit Jehova zu vergleichen? Wer ist Jehova gleich unter den Söhnen der Starken? 7 Er ist ein Gott, gar erschrecklich in der Versammlung der Heiligen, und furchtbar über alle, die rings um ihn her sind. (Hiob 1.6) 8 Jehova, Gott der Heerscharen, wer ist mächtig wie du, o Jah? Und deine Treue ist rings um dich her. 9 Du beherrschest des Meeres Toben; erheben sich seine Wogen - du stillest sie. (Psalm 115.3) 10 Du hast Rahab zertreten wie einen Erschlagenen; mit deinem starken Arme hast du deine Feinde zerstreut. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Dein sind die Himmel und dein die Erde; der Erdkreis und seine Fülle, du hast sie gegründet. (Psalm 87.4) 12 Norden und Süden, du hast sie erschaffen; Tabor und Hermon jubeln in deinem Namen. (Psalm 24.1) 13 Du hast einen gewaltigen Arm, stark ist deine Hand, hoch deine Rechte. 14 Gerechtigkeit und Gericht sind deines Thrones Grundfeste; Güte und Wahrheit gehen vor deinem Angesicht her. 15 Glückselig das Volk, das den Jubelschall kennt! Jehova, im Lichte deines Angesichts wandeln sie. (Psalm 97.2) 16 In deinem Namen frohlocken sie den ganzen Tag, und durch deine Gerechtigkeit werden sie erhöht. 17 Denn die Zierde ihrer Stärke bist du; und durch deine Gunst wird erhöht werden unser Horn. 18 Denn Jehova ist unser Schild, und der Heilige Israels unser König. 19 Dazumal redetest du im Gesicht von deinem Frommen und sagtest: Hilfe habe ich auf einen Mächtigen gelegt, ich habe einen Auserwählten erhöht aus dem Volke. 20 Ich habe David gefunden, meinen Knecht - mit meinem heiligen Öle habe ich ihn gesalbt - (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4) 21 Mit welchem fest bleiben soll meine Hand, und mein Arm soll ihn stärken. (1. Samuel 16.18) 22 Nicht soll ihn drängen der Feind, und der Sohn der Ungerechtigkeit ihn nicht bedrücken; 23 Und ich will seine Bedränger vor ihm zerschmettern, und seine Hasser will ich schlagen. 24 Und meine Treue und meine Güte werden mit ihm sein, und durch meinen Namen wird sein Horn erhöht werden. 25 Und ich will seine Hand an das Meer legen, und seine Rechte an die Ströme. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Er wird mir zurufen: Mein Vater bist du, mein Gott, und der Fels meiner Rettung! (Psalm 72.8) 27 So will auch ich ihn zum Erstgeborenen machen, zum Höchsten der Könige der Erde. (2. Samuel 7.14) 28 Ewig will ich ihm meine Güte bewahren, und mein Bund soll ihm fest bleiben. 29 Und ich will seinen Samen einsetzen für immer, und seinen Thron wie die Tage der Himmel. (Jesaja 54.10) 30 Wenn seine Söhne mein Gesetz verlassen und nicht wandeln in meinen Rechten, 31 Wenn sie meine Satzungen entweihen und meine Gebote nicht halten, 32 So werde ich mit der Rute heimsuchen ihre Übertretung, und mit Schlägen ihre Ungerechtigkeit. 33 Aber meine Güte werde ich nicht von ihm weichen lassen, und nicht verleugnen meine Treue. 34 Nicht werde ich entweihen meinen Bund, und nicht ändern, was hervorgegangen ist aus meinen Lippen. 35 Einmal habe ich geschworen bei meiner Heiligkeit: Wenn ich dem David lüge! 36 Sein Same wird ewig sein, und sein Thron wie die Sonne vor mir; 37 Ewiglich wird er feststehen wie der Mond; und der Zeuge in den Wolken ist treu. (Sela.) (Psalm 72.17) 38 Du aber hast verworfen und verstoßen, bist sehr zornig gewesen gegen deinen Gesalbten; (1. Mose 9.13) 39 Du hast verworfen den Bund deines Knechtes, hast zu Boden entweiht seine Krone; (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1) 40 Du hast niedergerissen alle seine Mauern, hast seine Festen in Trümmer gelegt. 41 Es haben ihn beraubt alle, die des Weges vorübergehen; er ist zum Hohn geworden seinen Nachbarn. 42 Du hast erhöht die Rechte seiner Bedränger, hast erfreut alle seine Feinde; (Psalm 80.13) 43 Auch hast du zurückgewandt die Schärfe seines Schwertes, und hast ihn nicht bestehen lassen im Kampfe; 44 Du hast aufhören lassen seinen Glanz und zur Erde gestürzt seinen Thron; 45 Du hast verkürzt die Tage seiner Jugend, mit Schmach hast du ihn bedeckt. (Sela.) 46 Bis wann, Jehova, willst du dich immerfort verbergen, soll wie Feuer brennen dein Grimm? 47 Gedenke, was meine Lebensdauer ist, zu welcher Nichtigkeit du alle Menschenkinder erschaffen hast! (Psalm 85.6) 48 Welcher Mann lebt und wird den Tod nicht sehen, wird seine Seele befreien von der Gewalt des Scheols? (Sela.) (Psalm 90.9-10) 49 Wo sind, o Herr, deine früheren Gütigkeiten, die du David zugeschworen hast in deiner Treue? 50 Gedenke, Herr, des Hohnes deiner Knechte, daß ich in meinem Busen trage den Hohn all der vielen Völker, (Psalm 85.2) 51 Womit deine Feinde gehöhnt haben, Jehova, womit sie gehöhnt haben die Fußstapfen deines Gesalbten! 52 Gepriesen sei Jehova ewiglich! Amen, ja, Amen!

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)