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Psalm - Kapitel 89

1 Die Gütigkeiten Jehovas will ich besingen ewiglich, von Geschlecht zu Geschlecht mit meinem Munde kundmachen deine Treue. 2 Denn ich sagte: Auf ewig wird die Güte gebaut werden; die Himmel, in ihnen wirst du feststellen deine Treue. 3 Einen Bund habe ich mit meinem Auserwählten gemacht, habe David, meinem Knechte, geschworen: 4 "Bis in Ewigkeit will ich feststellen deinen Samen, und auf alle Geschlechter hin bauen deinen Thron." (Sela.) (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Und die Himmel werden deine Wunder preisen, Jehova, und deine Treue in der Versammlung der Heiligen. 6 Denn wer in den Wolken ist mit Jehova zu vergleichen? Wer ist Jehova gleich unter den Söhnen der Starken? 7 Er ist ein Gott, gar erschrecklich in der Versammlung der Heiligen, und furchtbar über alle, die rings um ihn her sind. (Hiob 1.6) 8 Jehova, Gott der Heerscharen, wer ist mächtig wie du, o Jah? Und deine Treue ist rings um dich her. 9 Du beherrschest des Meeres Toben; erheben sich seine Wogen - du stillest sie. (Psalm 115.3) 10 Du hast Rahab zertreten wie einen Erschlagenen; mit deinem starken Arme hast du deine Feinde zerstreut. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Dein sind die Himmel und dein die Erde; der Erdkreis und seine Fülle, du hast sie gegründet. (Psalm 87.4) 12 Norden und Süden, du hast sie erschaffen; Tabor und Hermon jubeln in deinem Namen. (Psalm 24.1) 13 Du hast einen gewaltigen Arm, stark ist deine Hand, hoch deine Rechte. 14 Gerechtigkeit und Gericht sind deines Thrones Grundfeste; Güte und Wahrheit gehen vor deinem Angesicht her. 15 Glückselig das Volk, das den Jubelschall kennt! Jehova, im Lichte deines Angesichts wandeln sie. (Psalm 97.2) 16 In deinem Namen frohlocken sie den ganzen Tag, und durch deine Gerechtigkeit werden sie erhöht. 17 Denn die Zierde ihrer Stärke bist du; und durch deine Gunst wird erhöht werden unser Horn. 18 Denn Jehova ist unser Schild, und der Heilige Israels unser König. 19 Dazumal redetest du im Gesicht von deinem Frommen und sagtest: Hilfe habe ich auf einen Mächtigen gelegt, ich habe einen Auserwählten erhöht aus dem Volke. 20 Ich habe David gefunden, meinen Knecht - mit meinem heiligen Öle habe ich ihn gesalbt - (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4) 21 Mit welchem fest bleiben soll meine Hand, und mein Arm soll ihn stärken. (1. Samuel 16.18) 22 Nicht soll ihn drängen der Feind, und der Sohn der Ungerechtigkeit ihn nicht bedrücken; 23 Und ich will seine Bedränger vor ihm zerschmettern, und seine Hasser will ich schlagen. 24 Und meine Treue und meine Güte werden mit ihm sein, und durch meinen Namen wird sein Horn erhöht werden. 25 Und ich will seine Hand an das Meer legen, und seine Rechte an die Ströme. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Er wird mir zurufen: Mein Vater bist du, mein Gott, und der Fels meiner Rettung! (Psalm 72.8) 27 So will auch ich ihn zum Erstgeborenen machen, zum Höchsten der Könige der Erde. (2. Samuel 7.14) 28 Ewig will ich ihm meine Güte bewahren, und mein Bund soll ihm fest bleiben. 29 Und ich will seinen Samen einsetzen für immer, und seinen Thron wie die Tage der Himmel. (Jesaja 54.10) 30 Wenn seine Söhne mein Gesetz verlassen und nicht wandeln in meinen Rechten, 31 Wenn sie meine Satzungen entweihen und meine Gebote nicht halten, 32 So werde ich mit der Rute heimsuchen ihre Übertretung, und mit Schlägen ihre Ungerechtigkeit. 33 Aber meine Güte werde ich nicht von ihm weichen lassen, und nicht verleugnen meine Treue. 34 Nicht werde ich entweihen meinen Bund, und nicht ändern, was hervorgegangen ist aus meinen Lippen. 35 Einmal habe ich geschworen bei meiner Heiligkeit: Wenn ich dem David lüge! 36 Sein Same wird ewig sein, und sein Thron wie die Sonne vor mir; 37 Ewiglich wird er feststehen wie der Mond; und der Zeuge in den Wolken ist treu. (Sela.) (Psalm 72.17) 38 Du aber hast verworfen und verstoßen, bist sehr zornig gewesen gegen deinen Gesalbten; (1. Mose 9.13) 39 Du hast verworfen den Bund deines Knechtes, hast zu Boden entweiht seine Krone; (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1) 40 Du hast niedergerissen alle seine Mauern, hast seine Festen in Trümmer gelegt. 41 Es haben ihn beraubt alle, die des Weges vorübergehen; er ist zum Hohn geworden seinen Nachbarn. 42 Du hast erhöht die Rechte seiner Bedränger, hast erfreut alle seine Feinde; (Psalm 80.13) 43 Auch hast du zurückgewandt die Schärfe seines Schwertes, und hast ihn nicht bestehen lassen im Kampfe; 44 Du hast aufhören lassen seinen Glanz und zur Erde gestürzt seinen Thron; 45 Du hast verkürzt die Tage seiner Jugend, mit Schmach hast du ihn bedeckt. (Sela.) 46 Bis wann, Jehova, willst du dich immerfort verbergen, soll wie Feuer brennen dein Grimm? 47 Gedenke, was meine Lebensdauer ist, zu welcher Nichtigkeit du alle Menschenkinder erschaffen hast! (Psalm 85.6) 48 Welcher Mann lebt und wird den Tod nicht sehen, wird seine Seele befreien von der Gewalt des Scheols? (Sela.) (Psalm 90.9-10) 49 Wo sind, o Herr, deine früheren Gütigkeiten, die du David zugeschworen hast in deiner Treue? 50 Gedenke, Herr, des Hohnes deiner Knechte, daß ich in meinem Busen trage den Hohn all der vielen Völker, (Psalm 85.2) 51 Womit deine Feinde gehöhnt haben, Jehova, womit sie gehöhnt haben die Fußstapfen deines Gesalbten! 52 Gepriesen sei Jehova ewiglich! Amen, ja, Amen!

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"