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Psalm - Kapitel 88

1 Jehova, Gott meiner Rettung! des Tages habe ich geschrieen und des Nachts vor dir. 2 Es komme vor dich mein Gebet! neige dein Ohr zu meinem Schreien! 3 Denn satt ist meine Seele von Leiden, und mein Leben ist nahe am Scheol. 4 Ich bin gerechnet zu denen, die in die Grube hinabfahren; ich bin wie ein Mann, der keine Kraft hat; 5 Unter den Toten hingestreckt, gleich Erschlagenen, die im Grabe liegen, derer du nicht mehr gedenkst; denn sie sind von deiner Hand abgeschnitten. 6 Du hast mich in die tiefste Grube gelegt, in Finsternisse, in Tiefen. 7 Auf mir liegt schwer dein Grimm, und mit allen deinen Wellen hast du mich niedergedrückt. (Sela.) 8 Meine Bekannten hast du von mir entfernt, hast mich ihnen zum Greuel gesetzt; ich bin eingeschlossen und kann nicht herauskommen. (Psalm 42.8) 9 Mein Auge verschmachtet vor Elend; zu dir, Jehova, habe ich jeden Tag gerufen, zu dir habe ich meine Hände ausgebreitet. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) 10 Wirst du an den Toten Wunder tun? Oder werden die Schatten aufstehen, dich preisen? (Sela.) 11 Wird deine Güte erzählt werden im Grabe, im Abgrund deine Treue? (Psalm 6.6) 12 Werden in der Finsternis bekannt werden deine Wunder, und deine Gerechtigkeit in dem Lande der Vergessenheit? 13 Ich aber, Jehova, schreie zu dir, und am Morgen kommt mein Gebet dir zuvor. 14 Warum, Jehova, verwirfst du meine Seele, verbirgst dein Angesicht vor mir? 15 Elend bin ich und verscheidend von Jugend auf; ich trage deine Schrecken, bin verwirrt. 16 Deine Zorngluten sind über mich hingegangen, deine Schrecknisse haben mich vernichtet. 17 Sie haben mich umringt wie Wasser den ganzen Tag, sie haben mich umgeben allesamt. 18 Freund und Genossen hast du von mir entfernt; meine Bekannten sind Finsternis.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.