zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 88

1 Jehova, Gott meiner Rettung! des Tages habe ich geschrieen und des Nachts vor dir. 2 Es komme vor dich mein Gebet! neige dein Ohr zu meinem Schreien! 3 Denn satt ist meine Seele von Leiden, und mein Leben ist nahe am Scheol. 4 Ich bin gerechnet zu denen, die in die Grube hinabfahren; ich bin wie ein Mann, der keine Kraft hat; 5 Unter den Toten hingestreckt, gleich Erschlagenen, die im Grabe liegen, derer du nicht mehr gedenkst; denn sie sind von deiner Hand abgeschnitten. 6 Du hast mich in die tiefste Grube gelegt, in Finsternisse, in Tiefen. 7 Auf mir liegt schwer dein Grimm, und mit allen deinen Wellen hast du mich niedergedrückt. (Sela.) 8 Meine Bekannten hast du von mir entfernt, hast mich ihnen zum Greuel gesetzt; ich bin eingeschlossen und kann nicht herauskommen. (Psalm 42.8) 9 Mein Auge verschmachtet vor Elend; zu dir, Jehova, habe ich jeden Tag gerufen, zu dir habe ich meine Hände ausgebreitet. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) 10 Wirst du an den Toten Wunder tun? Oder werden die Schatten aufstehen, dich preisen? (Sela.) 11 Wird deine Güte erzählt werden im Grabe, im Abgrund deine Treue? (Psalm 6.6) 12 Werden in der Finsternis bekannt werden deine Wunder, und deine Gerechtigkeit in dem Lande der Vergessenheit? 13 Ich aber, Jehova, schreie zu dir, und am Morgen kommt mein Gebet dir zuvor. 14 Warum, Jehova, verwirfst du meine Seele, verbirgst dein Angesicht vor mir? 15 Elend bin ich und verscheidend von Jugend auf; ich trage deine Schrecken, bin verwirrt. 16 Deine Zorngluten sind über mich hingegangen, deine Schrecknisse haben mich vernichtet. 17 Sie haben mich umringt wie Wasser den ganzen Tag, sie haben mich umgeben allesamt. 18 Freund und Genossen hast du von mir entfernt; meine Bekannten sind Finsternis.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen weiter: Für das Brandopfer gilt folgende Anordnung: Es muss die ganze Nacht über auf dem Altarfeuer bleiben und das Feuer muss bis zum Morgen in Brand gehalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Dann soll der Priester das Gewand aus Leinen und die leinene Kniehose anziehen. Anschließend nehme er die Fettasche des Brandopfers vom Feuer und schütte sie neben den Altar. (2. Mose 28.42) 4 Dann wechsle er seine Kleider und trage die Fettasche hinaus vor das Lager an einen abgesonderten Ort. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar muss immer in Brand gehalten werden, es darf nicht erlöschen. Der Priester soll jeden Morgen Holz anzünden und die Fettstücke der Freudenopfer auf ihm in Rauch aufgehen lassen. 6 Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. 7 Für das Speisopfer gilt folgende Anordnung: Die Nachkommen Aarons müssen es Jahwe auf dem Altar darbringen. (3. Mose 2.1) 8 Der Priester nehme eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Feinmehl, auf dem sich der Weihrauch befindet, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Der Geruch von diesem, zum Verbrennen bestimmten Teil, befriedigt Jahwe. 9 Den Rest davon müssen die Priester essen. Es muss aber ohne Sauerteig zubereitet und an heiliger Stätte, im Vorhof zum Heiligtum, gegessen werden. 10 Es darf nicht mit Sauerteig verbacken werden, denn es ist ihr Anteil von meinen Feueropfern, es ist höchst heilig wie das Sünd- und das Schuldopfer. 11 Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das gilt für jede Generation. Es ist ihr immerwährendes Anrecht an den Feueropfern Jahwes. Alles, was mit ihnen in Berührung kommt, wird heilig." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Es soll in einer Pfanne mit Öl eingerührt und zu einem Fladen verbacken werden. Dieser Fladen soll dann in Stücke zerbrochen und so Jahwe gebracht werden, damit daraus ein Geruch entsteht, der ihn befriedigt. 15 Der Priester, der an Aarons Stelle zum Hohen Priester gesalbt wird, soll es opfern. Das ist eine immerwährende Ordnung: Es soll für Jahwe ganz in Rauch aufgehen. 16 Jedes Speisopfer eines Priesters ist ein Ganzopfer. Es darf nicht gegessen werden." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Anweisung für das Sündopfer weiter: Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Sündopfer vor Jahwe geschlachtet werden. Es ist höchst heilig. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung. 20 Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21 Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig. 23 Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Gottesbegegnung gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden.