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Psalm - Kapitel 86

1 {Ein Gebet. Von David.} Neige, Jehova, dein Ohr, erhöre mich! Denn ich bin elend und arm. 2 Bewahre meine Seele, denn ich bin fromm; rette du, mein Gott, deinen Knecht, der auf dich vertraut! (Psalm 18.21) 3 Sei mir gnädig, Herr! denn zu dir rufe ich den ganzen Tag. (Psalm 6.3) 4 Erfreue die Seele deines Knechtes! denn zu dir, Herr, erhebe ich meine Seele. 5 Denn du, Herr, bist gut und zum Vergeben bereit, und groß an Güte gegen alle, die dich anrufen. (Psalm 86.15) 6 Nimm zu Ohren, Jehova, mein Gebet, und horche auf die Stimme meines Flehens! 7 Am Tage meiner Bedrängnis werde ich dich anrufen, denn du wirst mich erhören. (Psalm 50.15) 8 Keiner ist wie du, Herr, unter den Göttern, und nichts gleich deinen Werken. (Psalm 71.19) 9 Alle Nationen, die du gemacht hast, werden kommen und vor dir anbeten, Herr, und deinen Namen verherrlichen. 10 Denn groß bist du und Wunder tuend, du bist Gott, du allein. 11 Lehre mich, Jehova, deinen Weg: ich werde wandeln in deiner Wahrheit; einige mein Herz zur Furcht deines Namens. (Psalm 27.11) 12 Ich will dich preisen, Herr, mein Gott, mit meinem ganzen Herzen, und deinen Namen verherrlichen ewiglich. 13 Denn deine Güte ist groß gegen mich, und du hast meine Seele errettet aus dem untersten Scheol. 14 Gott! Übermütige sind wider mich aufgestanden, und der Gewalttätigen Rotte trachtet nach meinem Leben; und sie haben dich nicht vor sich gestellt. 15 Du aber, Herr, bist ein Gott, barmherzig und gnädig, langsam zum Zorn und groß an Güte und Wahrheit. (2. Mose 34.6) 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig! gewähre deinem Knechte deine Kraft und rette den Sohn deiner Magd! (Psalm 116.16) 17 Erweise mir ein Zeichen zum Guten, daß meine Hasser es sehen und beschämt werden, weil du, Jehova, mir geholfen und mich getröstet hast.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)