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Psalm - Kapitel 85

1 Jehova, du hast Gunst erzeigt deinem Lande, hast die Gefangenschaft Jakobs gewendet; 2 Du hast vergeben die Ungerechtigkeit deines Volkes, all ihre Sünde hast du zugedeckt. (Sela.) 3 Du hast zurückgezogen all deinen Grimm, hast dich abgewendet von der Glut deines Zornes. (Psalm 89.50) 4 Führe uns zurück, Gott unseres Heils, und mache deinem Unwillen gegen uns ein Ende! 5 Willst du ewiglich wider uns zürnen? Willst du deinen Zorn währen lassen von Geschlecht zu Geschlecht? 6 Willst du uns nicht wieder beleben, daß dein Volk sich in dir erfreue? (Psalm 77.8) 7 Laß uns, Jehova, deine Güte sehen, und dein Heil gewähre uns! 8 Hören will ich, was Gott, Jehova, reden wird; denn Frieden wird er reden zu seinem Volke und zu seinen Frommen, - nur daß sie nicht zur Torheit zurückkehren! 9 Fürwahr, nahe ist sein Heil denen, die ihn fürchten, damit die Herrlichkeit wohne in unserem Lande. (Psalm 72.3) 10 Güte und Wahrheit sind sich begegnet, Gerechtigkeit und Friede haben sich geküßt. 11 Wahrheit wird sprossen aus der Erde, und Gerechtigkeit herniederschauen vom Himmel. 12 Auch wird Jehova das Gute geben, und unser Land wird darreichen seinen Ertrag. 13 Die Gerechtigkeit wird vor ihm einhergehen und ihre Tritte zu seinem Wege machen.

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Hesekiel - Kapitel 46

Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten

1 So spricht Gott, der HERR: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. 4 Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen. 7 Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen. 9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen. 11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. 13 Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (4. Mose 28.3) 14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen! 15 Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. 16 So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz! 17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde! (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. 20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. 21 Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof. 22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht. 24 Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.