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Psalm - Kapitel 83

1 Gott, schweige nicht; verstumme nicht und sei nicht stille, o Gott! 2 Denn siehe, deine Feinde toben, und deine Hasser erheben das Haupt. 3 Wider dein Volk machen sie listige Anschläge, und beraten sich wider deine Geborgenen. 4 Sie sprechen: Kommet und lasset uns sie vertilgen, daß sie keine Nation mehr seien, daß nicht mehr gedacht werde des Namens Israel! (Psalm 27.5) (Psalm 35.20) 5 Denn sie haben sich beraten mit einmütigem Herzen, sie haben einen Bund wider dich gemacht: 6 Die Zelte Edoms und die Ismaeliter, Moab und die Hageriter, 7 Gebal und Ammon und Amalek, Philistäa samt den Bewohnern von Tyrus; 8 Auch Assur hat sich ihnen angeschlossen; sie sind zu einem Arm geworden den Söhnen Lots. (Sela.) 9 Tue ihnen wie Midian, wie Sisera, wie Jabin am Bache Kison; 10 Die vertilgt wurden zu En-Dor, die dem Erdboden zum Dünger wurden! (Richter 4.15) (Richter 4.21) (Richter 4.23) (Richter 7.22) 11 Mache sie, ihre Edlen, wie Oreb und wie Seeb, und wie Sebach und wie Zalmunna alle ihre Herrscher! 12 Weil sie gesagt haben: Lasset uns in Besitz nehmen die Wohnungen Gottes! (Richter 7.25) (Richter 8.21) 13 Mein Gott, mache sie gleich einem Staubwirbel, gleich Stoppeln vor dem Winde! (Psalm 74.8) 14 Wie Feuer den Wald verbrennt, und wie eine Flamme die Berge entzündet, 15 Also verfolge sie mit deinem Wetter, und mit deinem Sturmwinde schrecke sie hinweg! 16 Fülle ihr Angesicht mit Schande, damit sie deinen Namen, Jehova, suchen! 17 Laß sie beschämt und hinweggeschreckt werden für immer, und mit Scham bedeckt werden und umkommen, 18 Und erkennen, daß du allein, dessen Name Jehova ist, der Höchste bist über die ganze Erde!

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.