zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 81

1 Jubelt Gott, unserer Stärke! jauchzet dem Gott Jakobs! 2 Erhebet Gesang und lasset das Tamburin ertönen, die liebliche Laute samt der Harfe! 3 Stoßet am Neumonde in die Posaune, am Vollmonde zum Tage unseres Festes! 4 Denn eine Satzung für Israel ist es, eine Verordnung des Gottes Jakobs. (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Er setzte es ein als ein Zeugnis in Joseph, als er auszog gegen das Land Ägypten, wo ich eine Sprache hörte, die ich nicht kannte. 6 Ich entzog der Last seine Schulter, seine Hände entgingen dem Tragkorbe. 7 In der Bedrängnis riefest du, und ich befreite dich; ich antwortete dir in des Donners Hülle; ich prüfte dich an den Wassern von Meriba. (Sela.) 8 Höre, mein Volk, und ich will wider dich zeugen. O Israel, wenn du mir gehorchtest! (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Es soll kein fremder Gott unter dir sein, und du sollst dich nicht bücken vor einem Gott des Auslandes. 10 Ich bin Jehova, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat; tue deinen Mund weit auf, und ich will ihn füllen. (2. Mose 20.2-3) 11 Aber mein Volk hat nicht auf meine Stimme gehört, und Israel ist nicht willig gegen mich gewesen. 12 Und ich gab sie dahin der Verstocktheit ihres Herzens; sie wandelten nach ihren Ratschlägen. 13 O daß mein Volk auf mich gehört, daß Israel in meinen Wegen gewandelt hätte! (Apostelgeschichte 14.16) 14 Bald würde ich ihre Feinde gebeugt und meine Hand gewendet haben gegen ihre Bedränger. 15 Die Hasser Jehovas würden sich ihm mit Schmeichelei unterworfen haben, und ihre Zeit würde ewig gewesen sein; 16 Und mit dem Fette des Weizens würde er es gespeist, und mit Honig aus dem Felsen würde ich dich gesättigt haben.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 17

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Anordnungen Jahwes weiter: 3 Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet, sei es im Lager oder außerhalb davon, 4 und das Tier nicht an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es dort vor der Wohnung Jahwes als Opfergabe für ihn zu schlachten, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden. Er hat Blut vergossen und muss aus der Mitte seines Volkes entfernt werden. (Jesaja 66.3) 5 Deshalb sollen die Israeliten ihre Opfer, die sie jetzt noch auf dem freien Feld schlachten, zu Jahwe an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen und ihm als Freudenopfer schlachten. 6 Der Priester soll das Blut an den Altar Jahwes vor dem Zelt der Gottesbegegnung sprengen und das Fett in Rauch aufgehen lassen als einen Geruch, der Jahwe befriedigt. 7 Sie sollen ihre Tiere nicht mehr als Opfer für die Dämonen schlachten, denen sie nachlaufen. Das ist eine ewige Ordnung für alle ihre Generationen. (5. Mose 32.17) 8 Weiter sollst du ihnen sagen: Jeder Israelit und jeder Fremde, der unter ihnen lebt, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt 9 und es nicht zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bringt, um es Jahwe zu opfern, soll von seinem Volk beseitigt werden. (5. Mose 12.14) 10 Genauso geht es jedem Israeliten und jedem Fremden unter euch, der irgendwelches Blut isst. Ich selbst wende mich gegen jede Person, die Blut isst, und werde sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 3.17) 11 Denn das Leben des Körpers ist in seinem Blut. Ich habe bestimmt, dass es auf den Altar gegeben wird, um Sühne für euch zu erwirken. Denn das Blut bewirkt Sühne durch das Leben darin. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand von euch darf Blut essen, auch die Fremden nicht, die bei euch leben. 13 Und jeder von den Israeliten oder den Fremden, die bei euch leben, der Wild oder Vögel jagt, die ihr essen dürft, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut, und ich habe zu den Israeliten gesagt: Es ist euch nicht erlaubt, das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch zu essen, denn das Leben allen Fleisches ist sein Blut. Jeder, der es isst, muss beseitigt werden. (1. Mose 9.4) 15 Und jeder, der ein verendetes oder gerissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremder, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und bleibt bis zum Abend unrein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht mit Wasser übergießt, muss er seine Schuld tragen."