zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 80

1 Hirte Israels, nimm zu Ohren! der du Joseph leitest wie eine Herde, der du thronst zwischen den Cherubim, strahle hervor! (Psalm 45.1) 2 Vor Ephraim und Benjamin und Manasse erwecke deine Macht und komm zu unserer Rettung! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1) 3 O Gott! führe uns zurück, und laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden. 4 Jehova, Gott der Heerscharen! Bis wann raucht dein Zorn wider das Gebet deines Volkes? (Psalm 80.8) 5 Du hast sie mit Tränenbrot gespeist, und sie maßweise getränkt mit Zähren. 6 Du setztest uns zum Streit unseren Nachbarn, und unsere Feinde spotten untereinander. (Psalm 102.10) 7 O Gott der Heerscharen! führe uns zurück, und laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden. 8 Einen Weinstock zogest du aus Ägypten, vertriebest Nationen und pflanztest ihn. (Psalm 80.4) 9 Du machtest Raum vor ihm, und er schlug Wurzeln und erfüllte das Land; (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1) 10 Die Berge wurden bedeckt von seinem Schatten, und seine Äste waren gleich Zedern Gottes; 11 Er streckte seine Reben aus bis ans Meer, und bis zum Strome hin seine Schößlinge. 12 Warum hast du seine Mauern niedergerissen, so daß ihn berupfen alle, die des Weges vorübergehen? 13 Es zerwühlt ihn der Eber aus dem Walde, und das Wild des Gefildes weidet ihn ab. (Psalm 89.42) 14 Gott der Heerscharen! kehre doch wieder; schaue vom Himmel und sieh, und suche heim diesen Weinstock, 15 Und den Setzling, den deine Rechte gepflanzt, und das Reis, das du dir gestärkt hattest! 16 Er ist mit Feuer verbrannt, er ist abgeschnitten; vor dem Schelten deines Angesichts kommen sie um. 17 Deine Hand sei auf dem Manne deiner Rechten, auf dem Menschensohne, den du dir gestärkt hast! 18 So werden wir nicht von dir abweichen; belebe uns, und wir werden deinen Namen anrufen. 19 Jehova, Gott der Heerscharen! führe uns zurück; laß dein Angesicht leuchten, so werden wir gerettet werden.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.