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Psalm - Kapitel 79

1 {Ein Psalm; von Asaph.} Gott! die Nationen sind in dein Erbteil gekommen, haben deinen heiligen Tempel verunreinigt, haben Jerusalem zu Trümmerhaufen gemacht. 2 Die Leichen deiner Knechte haben sie den Vögeln des Himmels zur Speise gegeben, das Fleisch deiner Frommen den wilden Tieren der Erde. 3 Sie haben ihr Blut wie Wasser vergossen rings um Jerusalem, und niemand war da, der begrub. 4 Wir sind ein Hohn geworden unseren Nachbarn, ein Spott und Schimpf denen, die uns umgeben. (Psalm 44.14) 5 Bis wann, Jehova? Willst du immerfort zürnen, soll wie Feuer brennen dein Eifer? (Psalm 80.5) 6 Schütte deinen Grimm aus über die Nationen, die dich nicht kennen, und auf die Königreiche, die deinen Namen nicht anrufen! (Jeremia 10.25) 7 Denn man hat Jakob aufgezehrt, und seine Wohnung haben sie verwüstet. 8 Gedenke uns nicht die Ungerechtigkeiten der Vorfahren; laß eilends uns entgegenkommen deine Erbarmungen! denn sehr gering sind wir geworden. 9 Hilf uns, Gott unseres Heils, um der Herrlichkeit deines Namens willen; und errette uns, und vergib unsere Sünden um deines Namens willen! 10 Warum sollen die Nationen sagen: Wo ist ihr Gott? Laß unter den Nationen vor unseren Augen kundwerden die Rache für das vergossene Blut deiner Knechte! (Psalm 115.2) (Joel 2.17) 11 Laß vor dich kommen das Seufzen des Gefangenen; nach der Größe deines Armes laß übrigbleiben die Kinder des Todes! (Psalm 102.21) 12 Und gib unseren Nachbarn ihren Hohn, womit sie dich, Herr, gehöhnt haben, siebenfach in ihren Busen zurück! (Psalm 137.7) 13 So werden wir, dein Volk, und die Herde deiner Weide, dich preisen ewiglich, dein Lob erzählen von Geschlecht zu Geschlecht.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.