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Psalm - Kapitel 77

1 Meine Stimme ist zu Gott, und ich will schreien; meine Stimme ist zu Gott, und er wird mir Gehör schenken. (Psalm 62.1) 2 Am Tage meiner Drangsal suchte ich den Herrn; meine Hand war des Nachts ausgestreckt und ließ nicht ab; meine Seele weigerte sich getröstet zu werden. 3 Ich gedachte Gottes, und ich stöhnte; ich sann nach, und mein Geist ermattete. (Sela.) 4 Du hieltest fest die Lider meiner Augen; ich war voll Unruhe und redete nicht. 5 Ich durchdachte die Tage vor alters, die Jahre der Urzeit. 6 Ich gedachte meines Saitenspiels in der Nacht; ich sann nach in meinem Herzen, und es forschte mein Geist. (Psalm 143.5) 7 Wird der Herr auf ewig verwerfen, und hinfort keine Gunst mehr erweisen? 8 Ist zu Ende seine Güte für immer? Hat das Wort aufgehört von Geschlecht zu Geschlecht? (Psalm 85.6) 9 Hat Gott vergessen gnädig zu sein? Hat er im Zorn verschlossen seine Erbarmungen? (Sela.) 10 Da sprach ich: Das ist mein Kranksein. Der Jahre der Rechten des Höchsten, 11 Will ich gedenken, der Taten des Jah; denn deiner Wunder von alters her will ich gedenken; 12 Und ich will nachdenken über all dein Tun, und über deine Taten will ich sinnen. 13 Gott! dein Weg ist im Heiligtum; wer ist ein großer Gott wie Gott? 14 Du bist der Gott, der Wunder tut, du hast deine Stärke kundwerden lassen unter den Völkern. (2. Mose 15.11) 15 Du hast dein Volk erlöst mit erhobenem Arm, die Söhne Jakobs und Josephs. (Sela.) 16 Dich sahen die Wasser, o Gott, dich sahen die Wasser: sie bebten; ja, es erzitterten die Tiefen. 17 Die Wolken ergossen Wasser; das Gewölk ließ eine Stimme erschallen, und deine Pfeile fuhren hin und her. 18 Die Stimme deines Donners war im Wirbelwind, Blitze erleuchteten den Erdkreis; es zitterte und bebte die Erde. 19 Im Meere ist dein Weg, und deine Pfade in großen Wassern, und deine Fußstapfen sind nicht bekannt. 20 Du hast dein Volk geleitet wie eine Herde durch die Hand Moses und Aarons.

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)