1{Ein Maskil; von Asaph.} Gott, warum hast du verworfen für immer, raucht dein Zorn wider die Herde deiner Weide?2Gedenke deiner Gemeinde, die du erworben hast vor alters, erlöst als dein Erbteil, - des Berges Zion, auf welchem du gewohnt hast!(Psalm 132.13)3Erhebe deine Tritte zu den immerwährenden Trümmern! Alles im Heiligtum hat der Feind verderbt.4Es brüllen deine Widersacher inmitten deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen als Zeichen gesetzt.5Sie erscheinen wie einer, der die Axt emporhebt im Dickicht des Waldes;6und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und mit Hämmern.7Sie haben dein Heiligtum in Brand gesteckt, zu Boden entweiht die Wohnung deines Namens.(2. Könige 25.9)8Sie sprachen in ihrem Herzen: Laßt uns sie niederzwingen allesamt! - Verbrannt haben sie alle Versammlungsstätten Gottes im Lande.(Psalm 83.13)9Unsere Zeichen sehen wir nicht; kein Prophet ist mehr da, und keiner bei uns, welcher weiß, bis wann.10Bis wann, o Gott, soll höhnen der Bedränger, soll der Feind deinen Namen verachten immerfort?11Warum ziehst du deine Hand und deine Rechte zurück? Hervor aus deinem Busen, mache ein Ende!12Gott ist ja mein König von alters her, der Rettungen schafft inmitten des Landes.13Du zerteiltest das Meer durch deine Macht, zerschelltest die Häupter der Wasserungeheuer auf den Wassern.(2. Mose 14.21)(2. Mose 15.8-10)14Du zerschmettertest die Häupter des Leviathans, gabst ihn zur Speise dem Volke, den Bewohnern der Wüste.15Du ließest Quell und Bach hervorbrechen, immerfließende Ströme trocknetest du aus.(Psalm 104.10)16Dein ist der Tag, dein auch die Nacht; den Mond und die Sonne hast du bereitet.(Psalm 104.19)17Du hast festgestellt alle Grenzen der Erde; Sommer und Winter, du hast sie gebildet.18Gedenke dessen: der Feind hat Jehova gehöhnt, und ein törichtes Volk hat deinen Namen verachtet.19Gib nicht dem Raubtiere hin die Seele deiner Turteltaube; die Schar deiner Elenden vergiß nicht für immer!20Schaue hin auf den Bund! denn die finsteren Örter der Erde sind voll von Wohnungen der Gewalttat.21Nicht kehre beschämt zurück der Unterdrückte; laß den Elenden und Armen deinen Namen loben!22Stehe auf, o Gott, führe deinen Rechtsstreit! gedenke deiner Verhöhnung von den Toren den ganzen Tag!23Vergiß nicht die Stimme deiner Widersacher! das Getöse derer, die sich wider dich erheben, steigt auf beständig.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)