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Psalm - Kapitel 73

1 {Ein Psalm; von Asaph.} Fürwahr, Gott ist Israel gut, denen, die reinen Herzens sind. 2 Ich aber - wenig fehlte, so wären meine Füße abgewichen, um nichts wären ausgeglitten meine Schritte. (Psalm 94.18) 3 Denn ich beneidete die Übermütigen, als ich sah die Wohlfahrt der Gesetzlosen. (Hiob 21.7) 4 Denn keine Qualen haben sie bei ihrem Tode, und wohlgenährt ist ihr Leib. 5 Nicht sind sie im Ungemach der Sterblichen, und mit den Menschen werden sie nicht geplagt. 6 Deshalb umgibt sie der Hochmut wie ein Halsgeschmeide, Gewalttat umhüllt sie wie ein Gewand. 7 Es tritt aus dem Fett hervor ihr Auge; sie wallen über in den Einbildungen des Herzens. (Hiob 15.27) 8 Sie höhnen und reden in Bosheit von Bedrückung; von oben herab reden sie. 9 Sie setzen in den Himmel ihren Mund, und ihre Zunge wandelt auf der Erde. 10 Deshalb wendet sich hierher sein Volk, und Wasser in Fülle wird von ihnen geschlürft. 11 Und sie sprechen: Wie wüßte es Gott, und wie sollte Wissen sein bei dem Höchsten? (Psalm 10.11) 12 Siehe, diese sind Gesetzlose, und, immerdar sorglos, erwerben sie sich Vermögen. 13 Fürwahr, vergebens habe ich mein Herz gereinigt, und in Unschuld gewaschen meine Hände. 14 Da ich ja geplagt ward den ganzen Tag, und alle Morgen meine Züchtigung da war. 15 Wenn ich gesagt hätte: Ich will ebenso reden, siehe, so wäre ich treulos gewesen dem Geschlecht deiner Söhne. 16 Da dachte ich nach, um dieses zu begreifen: eine mühevolle Arbeit war es in meinen Augen; 17 bis ich hineinging in die Heiligtümer Gottes und jener Ende gewahrte. 18 Fürwahr, auf schlüpfrige Örter setzest du sie, stürzest sie hin zu Trümmern. 19 Wie sind sie so plötzlich verwüstet, haben ein Ende genommen, sind umgekommen durch Schrecknisse! 20 Wie einen Traum nach dem Erwachen wirst du, Herr, beim Aufwachen ihr Bild verachten. 21 Als mein Herz sich erbitterte und es mich in meinen Nieren stach, 22 Da war ich dumm und wußte nichts; ein Tier war ich bei dir. 23 Doch ich bin stets bei dir: du hast mich erfaßt bei meiner rechten Hand; (Römer 8.35-38) 24 durch deinen Rat wirst du mich leiten, und nach der Herrlichkeit wirst du mich aufnehmen. 25 Wen habe ich im Himmel? und neben dir habe ich an nichts Lust auf der Erde. 26 Vergeht mein Fleisch und mein Herz - meines Herzens Fels und mein Teil ist Gott auf ewig. (Psalm 16.5) 27 Denn siehe, es werden umkommen, die dir ferne sind; du vertilgst alle, die buhlerisch von dir abweichen. 28 Ich aber, Gott zu nahen ist mir gut; ich habe meine Zuversicht auf den Herrn, Jehova, gesetzt, um zu erzählen alle deine Taten.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."