1{Ein Psalm; von Asaph.} Fürwahr, Gott ist Israel gut, denen, die reinen Herzens sind.2Ich aber - wenig fehlte, so wären meine Füße abgewichen, um nichts wären ausgeglitten meine Schritte.(Psalm 94.18)3Denn ich beneidete die Übermütigen, als ich sah die Wohlfahrt der Gesetzlosen.(Hiob 21.7)4Denn keine Qualen haben sie bei ihrem Tode, und wohlgenährt ist ihr Leib.5Nicht sind sie im Ungemach der Sterblichen, und mit den Menschen werden sie nicht geplagt.6Deshalb umgibt sie der Hochmut wie ein Halsgeschmeide, Gewalttat umhüllt sie wie ein Gewand.7Es tritt aus dem Fett hervor ihr Auge; sie wallen über in den Einbildungen des Herzens.(Hiob 15.27)8Sie höhnen und reden in Bosheit von Bedrückung; von oben herab reden sie.9Sie setzen in den Himmel ihren Mund, und ihre Zunge wandelt auf der Erde.10Deshalb wendet sich hierher sein Volk, und Wasser in Fülle wird von ihnen geschlürft.11Und sie sprechen: Wie wüßte es Gott, und wie sollte Wissen sein bei dem Höchsten?(Psalm 10.11)12Siehe, diese sind Gesetzlose, und, immerdar sorglos, erwerben sie sich Vermögen.13Fürwahr, vergebens habe ich mein Herz gereinigt, und in Unschuld gewaschen meine Hände.14Da ich ja geplagt ward den ganzen Tag, und alle Morgen meine Züchtigung da war.15Wenn ich gesagt hätte: Ich will ebenso reden, siehe, so wäre ich treulos gewesen dem Geschlecht deiner Söhne.16Da dachte ich nach, um dieses zu begreifen: eine mühevolle Arbeit war es in meinen Augen;17bis ich hineinging in die Heiligtümer Gottes und jener Ende gewahrte.18Fürwahr, auf schlüpfrige Örter setzest du sie, stürzest sie hin zu Trümmern.19Wie sind sie so plötzlich verwüstet, haben ein Ende genommen, sind umgekommen durch Schrecknisse!20Wie einen Traum nach dem Erwachen wirst du, Herr, beim Aufwachen ihr Bild verachten.21Als mein Herz sich erbitterte und es mich in meinen Nieren stach,22Da war ich dumm und wußte nichts; ein Tier war ich bei dir.23Doch ich bin stets bei dir: du hast mich erfaßt bei meiner rechten Hand;(Römer 8.35-38)24durch deinen Rat wirst du mich leiten, und nach der Herrlichkeit wirst du mich aufnehmen.25Wen habe ich im Himmel? und neben dir habe ich an nichts Lust auf der Erde.26Vergeht mein Fleisch und mein Herz - meines Herzens Fels und mein Teil ist Gott auf ewig.(Psalm 16.5)27Denn siehe, es werden umkommen, die dir ferne sind; du vertilgst alle, die buhlerisch von dir abweichen.28Ich aber, Gott zu nahen ist mir gut; ich habe meine Zuversicht auf den Herrn, Jehova, gesetzt, um zu erzählen alle deine Taten.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)