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Psalm - Kapitel 73

1 {Ein Psalm; von Asaph.} Fürwahr, Gott ist Israel gut, denen, die reinen Herzens sind. 2 Ich aber - wenig fehlte, so wären meine Füße abgewichen, um nichts wären ausgeglitten meine Schritte. (Psalm 94.18) 3 Denn ich beneidete die Übermütigen, als ich sah die Wohlfahrt der Gesetzlosen. (Hiob 21.7) 4 Denn keine Qualen haben sie bei ihrem Tode, und wohlgenährt ist ihr Leib. 5 Nicht sind sie im Ungemach der Sterblichen, und mit den Menschen werden sie nicht geplagt. 6 Deshalb umgibt sie der Hochmut wie ein Halsgeschmeide, Gewalttat umhüllt sie wie ein Gewand. 7 Es tritt aus dem Fett hervor ihr Auge; sie wallen über in den Einbildungen des Herzens. (Hiob 15.27) 8 Sie höhnen und reden in Bosheit von Bedrückung; von oben herab reden sie. 9 Sie setzen in den Himmel ihren Mund, und ihre Zunge wandelt auf der Erde. 10 Deshalb wendet sich hierher sein Volk, und Wasser in Fülle wird von ihnen geschlürft. 11 Und sie sprechen: Wie wüßte es Gott, und wie sollte Wissen sein bei dem Höchsten? (Psalm 10.11) 12 Siehe, diese sind Gesetzlose, und, immerdar sorglos, erwerben sie sich Vermögen. 13 Fürwahr, vergebens habe ich mein Herz gereinigt, und in Unschuld gewaschen meine Hände. 14 Da ich ja geplagt ward den ganzen Tag, und alle Morgen meine Züchtigung da war. 15 Wenn ich gesagt hätte: Ich will ebenso reden, siehe, so wäre ich treulos gewesen dem Geschlecht deiner Söhne. 16 Da dachte ich nach, um dieses zu begreifen: eine mühevolle Arbeit war es in meinen Augen; 17 bis ich hineinging in die Heiligtümer Gottes und jener Ende gewahrte. 18 Fürwahr, auf schlüpfrige Örter setzest du sie, stürzest sie hin zu Trümmern. 19 Wie sind sie so plötzlich verwüstet, haben ein Ende genommen, sind umgekommen durch Schrecknisse! 20 Wie einen Traum nach dem Erwachen wirst du, Herr, beim Aufwachen ihr Bild verachten. 21 Als mein Herz sich erbitterte und es mich in meinen Nieren stach, 22 Da war ich dumm und wußte nichts; ein Tier war ich bei dir. 23 Doch ich bin stets bei dir: du hast mich erfaßt bei meiner rechten Hand; (Römer 8.35-38) 24 durch deinen Rat wirst du mich leiten, und nach der Herrlichkeit wirst du mich aufnehmen. 25 Wen habe ich im Himmel? und neben dir habe ich an nichts Lust auf der Erde. 26 Vergeht mein Fleisch und mein Herz - meines Herzens Fels und mein Teil ist Gott auf ewig. (Psalm 16.5) 27 Denn siehe, es werden umkommen, die dir ferne sind; du vertilgst alle, die buhlerisch von dir abweichen. 28 Ich aber, Gott zu nahen ist mir gut; ich habe meine Zuversicht auf den Herrn, Jehova, gesetzt, um zu erzählen alle deine Taten.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)