zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 71

1 Auf dich, Jehova, traue ich: laß mich nimmer beschämt werden! 2 In deiner Gerechtigkeit befreie mich und errette mich! Neige dein Ohr zu mir und schaffe mir Rettung! 3 Sei mir ein Fels zur Wohnung, um stets dahin zu gehen! Du hast geboten, mich zu retten, denn du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3) (Psalm 31.3-4) 4 Mein Gott, errette mich aus der Hand des Gesetzlosen, aus der Faust des Ungerechten und des Gewaltsamen! 5 Denn du bist meine Hoffnung, Herr, Jehova; meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6 Auf dich habe ich mich gestützt von Mutterschoße an, aus meiner Mutter Leibe zogest du mich hervor; von dir ist stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10) 7 Vielen bin ich wie ein Wunder; du aber bist meine starke Zuflucht. (Psalm 4.4) 8 Mein Mund ist erfüllt von deinem Lobe, von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9 Verwirf mich nicht zur Zeit des Alters; beim Schwinden meiner Kraft verlaß mich nicht! (Psalm 71.18) 10 Denn meine Feinde haben von mir geredet, und die auf meine Seele lauern, miteinander geratschlagt; 11 und sie sagen: Gott hat ihn verlassen; verfolget und greifet ihn, denn kein Erretter ist da! 12 O Gott, sei nicht fern von mir; mein Gott, eile zu meiner Hilfe! 13 Laß beschämt werden, laß vergehen, die wider meine Seele sind! laß mit Hohn und Schande bedeckt werden, die mein Unglück suchen! 14 Ich aber will beständig harren und all dein Lob vermehren. 15 Mein Mund soll erzählen deine Gerechtigkeit, den ganzen Tag deine Rettung; denn ich weiß sie nicht zu zählen. (Psalm 40.6) (Psalm 71.8) 16 Ich werde kommen mit den Machttaten des Herrn Jehova, werde gedenken deiner Gerechtigkeit, deiner allein. 17 Gott! Du hast mich gelehrt von meiner Jugend an, und bis hierher habe ich deine Wundertaten verkündet. (1. Samuel 7.12) 18 Und auch bis zum Alter und bis zum Greisentum verlaß mich nicht, o Gott, bis ich verkünde deinen Arm dem künftigen Geschlecht, allen, die da kommen werden, deine Macht! (Psalm 71.9) (Jesaja 46.4) 19 Und deine Gerechtigkeit, o Gott, reicht bis zur Höhe; du, der du große Dinge getan hast, o Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11) 20 Du, der du uns viele Bedrängnisse und Übel hast sehen lassen, du wirst uns wieder beleben, und uns wieder heraufführen aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6) 21 Du wirst meine Größe mehren, und du wirst dich wenden und mich trösten. 22 Auch will ich dich preisen mit der Harfe, ja, deine Wahrheit, mein Gott! Ich will dir Psalmen singen mit der Laute, du Heiliger Israels! 23 Jubeln werden meine Lippen, wenn ich dir Psalmen singe, und meine Seele, die du erlöst hast; 24 Auch meine Zunge wird von deiner Gerechtigkeit reden den ganzen Tag; denn beschämt, denn mit Scham sind bedeckt worden, die mein Unglück suchen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)