zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 71

1 Auf dich, Jehova, traue ich: laß mich nimmer beschämt werden! 2 In deiner Gerechtigkeit befreie mich und errette mich! Neige dein Ohr zu mir und schaffe mir Rettung! 3 Sei mir ein Fels zur Wohnung, um stets dahin zu gehen! Du hast geboten, mich zu retten, denn du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3) (Psalm 31.3-4) 4 Mein Gott, errette mich aus der Hand des Gesetzlosen, aus der Faust des Ungerechten und des Gewaltsamen! 5 Denn du bist meine Hoffnung, Herr, Jehova; meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6 Auf dich habe ich mich gestützt von Mutterschoße an, aus meiner Mutter Leibe zogest du mich hervor; von dir ist stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10) 7 Vielen bin ich wie ein Wunder; du aber bist meine starke Zuflucht. (Psalm 4.4) 8 Mein Mund ist erfüllt von deinem Lobe, von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9 Verwirf mich nicht zur Zeit des Alters; beim Schwinden meiner Kraft verlaß mich nicht! (Psalm 71.18) 10 Denn meine Feinde haben von mir geredet, und die auf meine Seele lauern, miteinander geratschlagt; 11 und sie sagen: Gott hat ihn verlassen; verfolget und greifet ihn, denn kein Erretter ist da! 12 O Gott, sei nicht fern von mir; mein Gott, eile zu meiner Hilfe! 13 Laß beschämt werden, laß vergehen, die wider meine Seele sind! laß mit Hohn und Schande bedeckt werden, die mein Unglück suchen! 14 Ich aber will beständig harren und all dein Lob vermehren. 15 Mein Mund soll erzählen deine Gerechtigkeit, den ganzen Tag deine Rettung; denn ich weiß sie nicht zu zählen. (Psalm 40.6) (Psalm 71.8) 16 Ich werde kommen mit den Machttaten des Herrn Jehova, werde gedenken deiner Gerechtigkeit, deiner allein. 17 Gott! Du hast mich gelehrt von meiner Jugend an, und bis hierher habe ich deine Wundertaten verkündet. (1. Samuel 7.12) 18 Und auch bis zum Alter und bis zum Greisentum verlaß mich nicht, o Gott, bis ich verkünde deinen Arm dem künftigen Geschlecht, allen, die da kommen werden, deine Macht! (Psalm 71.9) (Jesaja 46.4) 19 Und deine Gerechtigkeit, o Gott, reicht bis zur Höhe; du, der du große Dinge getan hast, o Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11) 20 Du, der du uns viele Bedrängnisse und Übel hast sehen lassen, du wirst uns wieder beleben, und uns wieder heraufführen aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6) 21 Du wirst meine Größe mehren, und du wirst dich wenden und mich trösten. 22 Auch will ich dich preisen mit der Harfe, ja, deine Wahrheit, mein Gott! Ich will dir Psalmen singen mit der Laute, du Heiliger Israels! 23 Jubeln werden meine Lippen, wenn ich dir Psalmen singe, und meine Seele, die du erlöst hast; 24 Auch meine Zunge wird von deiner Gerechtigkeit reden den ganzen Tag; denn beschämt, denn mit Scham sind bedeckt worden, die mein Unglück suchen.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.