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Psalm - Kapitel 71

1 Auf dich, Jehova, traue ich: laß mich nimmer beschämt werden! 2 In deiner Gerechtigkeit befreie mich und errette mich! Neige dein Ohr zu mir und schaffe mir Rettung! 3 Sei mir ein Fels zur Wohnung, um stets dahin zu gehen! Du hast geboten, mich zu retten, denn du bist mein Fels und meine Burg. (Psalm 18.3) (Psalm 31.3-4) 4 Mein Gott, errette mich aus der Hand des Gesetzlosen, aus der Faust des Ungerechten und des Gewaltsamen! 5 Denn du bist meine Hoffnung, Herr, Jehova; meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6 Auf dich habe ich mich gestützt von Mutterschoße an, aus meiner Mutter Leibe zogest du mich hervor; von dir ist stets mein Lobgesang. (Psalm 22.10) 7 Vielen bin ich wie ein Wunder; du aber bist meine starke Zuflucht. (Psalm 4.4) 8 Mein Mund ist erfüllt von deinem Lobe, von deinem Ruhm den ganzen Tag. 9 Verwirf mich nicht zur Zeit des Alters; beim Schwinden meiner Kraft verlaß mich nicht! (Psalm 71.18) 10 Denn meine Feinde haben von mir geredet, und die auf meine Seele lauern, miteinander geratschlagt; 11 und sie sagen: Gott hat ihn verlassen; verfolget und greifet ihn, denn kein Erretter ist da! 12 O Gott, sei nicht fern von mir; mein Gott, eile zu meiner Hilfe! 13 Laß beschämt werden, laß vergehen, die wider meine Seele sind! laß mit Hohn und Schande bedeckt werden, die mein Unglück suchen! 14 Ich aber will beständig harren und all dein Lob vermehren. 15 Mein Mund soll erzählen deine Gerechtigkeit, den ganzen Tag deine Rettung; denn ich weiß sie nicht zu zählen. (Psalm 40.6) (Psalm 71.8) 16 Ich werde kommen mit den Machttaten des Herrn Jehova, werde gedenken deiner Gerechtigkeit, deiner allein. 17 Gott! Du hast mich gelehrt von meiner Jugend an, und bis hierher habe ich deine Wundertaten verkündet. (1. Samuel 7.12) 18 Und auch bis zum Alter und bis zum Greisentum verlaß mich nicht, o Gott, bis ich verkünde deinen Arm dem künftigen Geschlecht, allen, die da kommen werden, deine Macht! (Psalm 71.9) (Jesaja 46.4) 19 Und deine Gerechtigkeit, o Gott, reicht bis zur Höhe; du, der du große Dinge getan hast, o Gott, wer ist wie du? (2. Mose 15.11) 20 Du, der du uns viele Bedrängnisse und Übel hast sehen lassen, du wirst uns wieder beleben, und uns wieder heraufführen aus den Tiefen der Erde. (1. Samuel 2.6) 21 Du wirst meine Größe mehren, und du wirst dich wenden und mich trösten. 22 Auch will ich dich preisen mit der Harfe, ja, deine Wahrheit, mein Gott! Ich will dir Psalmen singen mit der Laute, du Heiliger Israels! 23 Jubeln werden meine Lippen, wenn ich dir Psalmen singe, und meine Seele, die du erlöst hast; 24 Auch meine Zunge wird von deiner Gerechtigkeit reden den ganzen Tag; denn beschämt, denn mit Scham sind bedeckt worden, die mein Unglück suchen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)