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Psalm - Kapitel 7

1 Jehova, mein Gott, auf dich traue ich; rette mich von allen meinen Verfolgern und befreie mich! (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Daß er nicht meine Seele zerreiße wie ein Löwe, sie zermalmend, und kein Erretter ist da. 3 Jehova, mein Gott! wenn ich solches getan habe, wenn Unrecht in meinen Händen ist, (Psalm 10.8-9) 4 wenn ich Böses vergolten dem, der mit mir im Frieden war, - habe ich doch den befreit, der mich ohne Ursache bedrängte, - (Hiob 31.7) 5 So verfolge der Feind meine Seele und erreiche sie, und trete mein Leben zu Boden und strecke meine Ehre hin in den Staub. (Sela.) 6 Stehe auf, Jehova, in deinem Zorn! Erhebe dich wider das Wüten meiner Bedränger, und wache auf zu mir: Gericht hast du befohlen. 7 Und die Schar der Völkerschaften wird dich umringen; und ihretwegen kehre wieder zur Höhe! 8 Jehova wird die Völker richten. Richte mich, Jehova, nach meiner Gerechtigkeit und nach meiner Lauterkeit, die bei mir ist. 9 Laß doch ein Ende nehmen die Bosheit der Gesetzlosen, und befestige den Gerechten! Es prüft ja Herzen und Nieren der gerechte Gott. (Psalm 18.1) 10 Mein Schild ist bei Gott, der die von Herzen Aufrichtigen rettet. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Gott ist ein gerechter Richter, und ein Gott, der jeden Tag zürnt. (Psalm 3.4) 12 Wenn er nicht umkehrt, so wetzt er sein Schwert; seinen Bogen hat er gespannt und ihn gerichtet. (Psalm 9.5) 13 Und Werkzeuge des Todes hat er für ihn bereitet, seine Pfeile macht er brennend. (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12) 14 Siehe, er ist in Geburtswehen mit Unheil; und, schwanger mit Mühsal, gebiert er Falschheit. 15 Er hat eine Grube gegraben und hat sie ausgehöhlt, und er ist in die Grube gefallen, die er gemacht hat. 16 Seine Mühsal wird zurückkehren auf sein Haupt, und auf seinen Scheitel wird herabstürzen seine Gewalttat. (Sprüche 26.27) 17 Ich will Jehova preisen nach seiner Gerechtigkeit, und besingen den Namen Jehovas, des Höchsten.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)