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Psalm - Kapitel 7

1 Jehova, mein Gott, auf dich traue ich; rette mich von allen meinen Verfolgern und befreie mich! 1, 2, 3 2 Daß er nicht meine Seele zerreiße wie ein Löwe, sie zermalmend, und kein Erretter ist da. 3 Jehova, mein Gott! wenn ich solches getan habe, wenn Unrecht in meinen Händen ist, 4 4 wenn ich Böses vergolten dem, der mit mir im Frieden war, - habe ich doch den befreit, der mich ohne Ursache bedrängte, - 5 5 So verfolge der Feind meine Seele und erreiche sie, und trete mein Leben zu Boden und strecke meine Ehre hin in den Staub. (Sela.) 6 Stehe auf, Jehova, in deinem Zorn! Erhebe dich wider das Wüten meiner Bedränger, und wache auf zu mir: Gericht hast du befohlen. 7 Und die Schar der Völkerschaften wird dich umringen; und ihretwegen kehre wieder zur Höhe! 8 Jehova wird die Völker richten. Richte mich, Jehova, nach meiner Gerechtigkeit und nach meiner Lauterkeit, die bei mir ist. 9 Laß doch ein Ende nehmen die Bosheit der Gesetzlosen, und befestige den Gerechten! Es prüft ja Herzen und Nieren der gerechte Gott. 6 10 Mein Schild ist bei Gott, der die von Herzen Aufrichtigen rettet. 7, 8, 9, 10 11 Gott ist ein gerechter Richter, und ein Gott, der jeden Tag zürnt. 11 12 Wenn er nicht umkehrt, so wetzt er sein Schwert; seinen Bogen hat er gespannt und ihn gerichtet. 12 13 Und Werkzeuge des Todes hat er für ihn bereitet, seine Pfeile macht er brennend. 13, 14, 15 14 Siehe, er ist in Geburtswehen mit Unheil; und, schwanger mit Mühsal, gebiert er Falschheit. 15 Er hat eine Grube gegraben und hat sie ausgehöhlt, und er ist in die Grube gefallen, die er gemacht hat. 16 Seine Mühsal wird zurückkehren auf sein Haupt, und auf seinen Scheitel wird herabstürzen seine Gewalttat. 16 17 Ich will Jehova preisen nach seiner Gerechtigkeit, und besingen den Namen Jehovas, des Höchsten.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 17, 18, 19 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 20, 21, 22 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 23 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 24, 25, 26 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 27, 28 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 29, 30 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 31, 32 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 33, 34, 35 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 36, 37, 38 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 39 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 40 

Querverweise

1 1. Samuel 24.10: Und David sprach zu Saul: Warum hörst du auf die Worte der Menschen, welche sagen: Siehe, David sucht dein Unglück?

2 1. Samuel 26.19: Und nun höre doch mein Herr, der König, auf die Worte seines Knechtes: Wenn Jehova dich wider mich aufgereizt hat, so möge er ein Speisopfer riechen; wenn aber Menschenkinder, so seien sie verflucht vor Jehova, weil sie mich heute vertrieben haben, daß ich mich dem Erbteil Jehovas nicht anschließen darf, indem sie sprechen: Gehe hin, diene anderen Göttern!

3 2. Samuel 16.5: Und als der König David nach Bachurim kam, siehe, da kam von dannen heraus ein Mann vom Geschlecht des Hauses Sauls, sein Name war Simei, der Sohn Geras. Er kam unter Fluchen heraus,

4 Psalm 10.8-9: Er sitzt im Hinterhalt der Dörfer, an verborgenen Örtern ermordet er den Unschuldigen; seine Augen spähen dem Unglücklichen nach.

5 Hiob 31.7: wenn mein Schritt von dem Wege abgebogen, und mein Herz meinen Augen gefolgt ist, und an meinen Händen ein Makel kleben blieb:

6 Psalm 18.1: {Und er sprach:} Ich liebe dich, Jehova, meine Stärke!

7 Psalm 104.35: Die Sünder werden schwinden von der Erde, und die Gesetzlosen nicht mehr sein. Preise Jehova, meine Seele! Lobet Jehova!

8 Jeremia 11.20: Aber du, Jehova der Heerscharen, der du gerecht richtest, Nieren und Herz prüfst, laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn dir habe ich meine Rechtssache anvertraut. -

9 Jeremia 17.10: Ich, Jehova, erforsche das Herz und prüfe die Nieren, und zwar um einem jeden zu geben nach seinen Wegen, nach der Frucht seiner Handlungen. -

10 Offenbarung 2.23: Und ihre Kinder werde ich mit Tod töten, und alle Versammlungen werden erkennen, daß ich es bin, der Nieren und Herzen erforscht: und ich werde euch einem jeden nach euren Werken geben.

11 Psalm 3.4: Mit meiner Stimme rufe ich zu Jehova, und er antwortet mir von seinem heiligen Berge. (Sela.)

12 Psalm 9.5: Du hast die Nationen gescholten, den Gesetzlosen vertilgt; ihren Namen hast du ausgelöscht für immer und ewig; -

13 5. Mose 32.41: Wenn ich mein blitzendes Schwert geschärft habe und meine Hand zum Gericht greift, so werde ich Rache erstatten meinen Feinden und Vergeltung geben meinen Hassern.

14 Klagelieder 2.4: Seinen Bogen hat er gespannt wie ein Feind, hat mit seiner Rechten sich hingestellt wie ein Gegner und alle Lust der Augen getötet; in das Zelt der Tochter Zion hat er seinen Grimm ausgegossen wie Feuer.

15 Klagelieder 3.12: Er hat seinen Bogen gespannt und mich wie ein Ziel dem Pfeile hingestellt.

16 Sprüche 26.27: Wer eine Grube gräbt, fällt hinein; und wer einen Stein wälzt, auf den kehrt er zurück.

17 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

18 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

19 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

20 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

21 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

22 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.

23 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

24 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.

25 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -

26 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.

27 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

28 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,

29 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!

30 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.

31 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

32 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,

33 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!

34 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.

35 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

36 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:

37 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

38 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.

39 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.

40 Lukas 19.8: Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.