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Psalm - Kapitel 69

1 Rette mich, o Gott! denn die Wasser sind bis an die Seele gekommen. (Psalm 45.1) 2 Ich bin versunken in tiefen Schlamm, und kein Grund ist da; in Wassertiefen bin ich gekommen, und die Flut überströmt mich. 3 Ich bin müde vom Rufen, entzündet ist meine Kehle; meine Augen schwinden hin, harrend auf meinen Gott. 4 Mehr als die Haare meines Hauptes sind derer, die ohne Ursache mich hassen; mächtig sind meine Vertilger, die ohne Grund mir feind sind; was ich nicht geraubt habe, muß ich alsdann erstatten. 5 Du, o Gott, weißt um meine Torheit, und meine Vergehungen sind dir nicht verborgen. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Laß nicht durch mich beschämt werden, die auf dich harren, Herr, Jehova der Heerscharen! Laß nicht durch mich zu Schanden werden, die dich suchen, Gott Israels! 7 Denn deinetwegen trage ich Hohn, hat Schande bedeckt mein Antlitz. 8 Entfremdet bin ich meinen Brüdern, und ein Fremdling geworden den Söhnen meiner Mutter. (Psalm 44.23) 9 Denn der Eifer um dein Haus hat mich verzehrt, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Als ich weinte, und meine Seele im Fasten war, da wurde es mir zu Schmähungen; (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 Als ich mich in Sacktuch kleidete, da ward ich ihnen zum Sprichwort. 12 Die im Tore sitzen, reden über mich, und ich bin das Saitenspiel der Zecher. 13 Ich aber, mein Gebet ist zu dir, Jehova, zur Zeit der Annehmung. O Gott, nach der Größe deiner Güte, erhöre mich nach der Wahrheit deines Heils! (Hiob 30.9) 14 Ziehe mich heraus aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke! laß mich errettet werden von meinen Hassern und aus den Wassertiefen! (Jesaja 49.8) 15 Laß die Flut der Wasser mich nicht überströmen, und die Tiefe mich nicht verschlingen; und laß die Grube ihren Mund nicht über mir verschließen! 16 Erhöre mich, Jehova! denn gut ist deine Güte; wende dich zu mir nach der Größe deiner Erbarmungen! 17 Und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knechte! denn ich bin bedrängt; eilends erhöre mich! 18 Nahe meiner Seele, erlöse sie; erlöse mich um meiner Feinde willen! 19 Du, du kennst meinen Hohn und meine Schmach und meine Schande; vor dir sind alle meine Bedränger. 20 Der Hohn hat mein Herz gebrochen, und ich bin ganz elend; und ich habe auf Mitleiden gewartet, und da war keines, und auf Tröster, und ich habe keine gefunden. 21 Und sie gaben in meine Speise Galle, und in meinem Durst tränkten sie mich mit Essig. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Es werde zur Schlinge vor ihnen ihr Tisch, und ihnen, den Sorglosen, zum Fallstrick! (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Laß dunkel werden ihre Augen, daß sie nicht sehen; und laß beständig wanken ihre Lenden! (Römer 11.9-10) 24 Schütte über sie aus deinen Grimm, und deines Zornes Glut erreiche sie! 25 Verwüstet sei ihre Wohnung, in ihren Zelten sei kein Bewohner! 26 Denn den du geschlagen hast, haben sie verfolgt, und von dem Schmerze deiner Verwundeten erzählen sie. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Füge Ungerechtigkeit zu ihrer Ungerechtigkeit, und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit! (Jesaja 53.4) 28 Laß sie ausgelöscht werden aus dem Buche des Lebens, und nicht eingeschrieben mit den Gerechten! (Römer 1.24) 29 Ich aber bin elend, und mir ist wehe; deine Rettung, o Gott, setze mich in Sicherheit! (Lukas 10.20) 30 Rühmen will ich den Namen Gottes im Liede, und ihn erheben mit Lob. 31 Und es wird Jehova wohlgefälliger sein als ein Stier, ein Farre mit Hörnern und gespaltenen Hufen. 32 Die Sanftmütigen werden es sehen, sie werden sich freuen; ihr, die ihr Gott suchet, es lebe euer Herz! (Psalm 50.8) 33 Denn Jehova hört auf die Armen, und seine Gefangenen verachtet er nicht. (Psalm 22.27) 34 Ihn sollen loben Himmel und Erde, die Meere, und alles, was in ihnen wimmelt! 35 Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen; und sie werden daselbst wohnen und es besitzen. 36 Und der Same seiner Knechte wird es erben; und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)