1Rette mich, o Gott! denn die Wasser sind bis an die Seele gekommen.(Psalm 45.1)2Ich bin versunken in tiefen Schlamm, und kein Grund ist da; in Wassertiefen bin ich gekommen, und die Flut überströmt mich.3Ich bin müde vom Rufen, entzündet ist meine Kehle; meine Augen schwinden hin, harrend auf meinen Gott.4Mehr als die Haare meines Hauptes sind derer, die ohne Ursache mich hassen; mächtig sind meine Vertilger, die ohne Grund mir feind sind; was ich nicht geraubt habe, muß ich alsdann erstatten.5Du, o Gott, weißt um meine Torheit, und meine Vergehungen sind dir nicht verborgen.(Psalm 35.19)(Johannes 15.25)6Laß nicht durch mich beschämt werden, die auf dich harren, Herr, Jehova der Heerscharen! Laß nicht durch mich zu Schanden werden, die dich suchen, Gott Israels!7Denn deinetwegen trage ich Hohn, hat Schande bedeckt mein Antlitz.8Entfremdet bin ich meinen Brüdern, und ein Fremdling geworden den Söhnen meiner Mutter.(Psalm 44.23)9Denn der Eifer um dein Haus hat mich verzehrt, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen.(Hiob 19.13)(Psalm 38.12)10Als ich weinte, und meine Seele im Fasten war, da wurde es mir zu Schmähungen;(Johannes 2.17)(Römer 15.3)11Als ich mich in Sacktuch kleidete, da ward ich ihnen zum Sprichwort.12Die im Tore sitzen, reden über mich, und ich bin das Saitenspiel der Zecher.13Ich aber, mein Gebet ist zu dir, Jehova, zur Zeit der Annehmung. O Gott, nach der Größe deiner Güte, erhöre mich nach der Wahrheit deines Heils!(Hiob 30.9)14Ziehe mich heraus aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke! laß mich errettet werden von meinen Hassern und aus den Wassertiefen!(Jesaja 49.8)15Laß die Flut der Wasser mich nicht überströmen, und die Tiefe mich nicht verschlingen; und laß die Grube ihren Mund nicht über mir verschließen!16Erhöre mich, Jehova! denn gut ist deine Güte; wende dich zu mir nach der Größe deiner Erbarmungen!17Und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knechte! denn ich bin bedrängt; eilends erhöre mich!18Nahe meiner Seele, erlöse sie; erlöse mich um meiner Feinde willen!19Du, du kennst meinen Hohn und meine Schmach und meine Schande; vor dir sind alle meine Bedränger.20Der Hohn hat mein Herz gebrochen, und ich bin ganz elend; und ich habe auf Mitleiden gewartet, und da war keines, und auf Tröster, und ich habe keine gefunden.21Und sie gaben in meine Speise Galle, und in meinem Durst tränkten sie mich mit Essig.(Klagelieder 1.2)(Klagelieder 1.9)22Es werde zur Schlinge vor ihnen ihr Tisch, und ihnen, den Sorglosen, zum Fallstrick!(Matthäus 27.34)(Matthäus 27.48)23Laß dunkel werden ihre Augen, daß sie nicht sehen; und laß beständig wanken ihre Lenden!(Römer 11.9-10)24Schütte über sie aus deinen Grimm, und deines Zornes Glut erreiche sie!25Verwüstet sei ihre Wohnung, in ihren Zelten sei kein Bewohner!26Denn den du geschlagen hast, haben sie verfolgt, und von dem Schmerze deiner Verwundeten erzählen sie.(Apostelgeschichte 1.20)27Füge Ungerechtigkeit zu ihrer Ungerechtigkeit, und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit!(Jesaja 53.4)28Laß sie ausgelöscht werden aus dem Buche des Lebens, und nicht eingeschrieben mit den Gerechten!(Römer 1.24)29Ich aber bin elend, und mir ist wehe; deine Rettung, o Gott, setze mich in Sicherheit!(Lukas 10.20)30Rühmen will ich den Namen Gottes im Liede, und ihn erheben mit Lob.31Und es wird Jehova wohlgefälliger sein als ein Stier, ein Farre mit Hörnern und gespaltenen Hufen.32Die Sanftmütigen werden es sehen, sie werden sich freuen; ihr, die ihr Gott suchet, es lebe euer Herz!(Psalm 50.8)33Denn Jehova hört auf die Armen, und seine Gefangenen verachtet er nicht.(Psalm 22.27)34Ihn sollen loben Himmel und Erde, die Meere, und alles, was in ihnen wimmelt!35Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen; und sie werden daselbst wohnen und es besitzen.36Und der Same seiner Knechte wird es erben; und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."