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Psalm - Kapitel 68

1 Möge Gott aufstehen! mögen sich zerstreuen seine Feinde, und vor ihm fliehen seine Hasser! 2 Wie Rauch vertrieben wird, so wirst du sie vertreiben; wie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, so werden die Gesetzlosen umkommen vor dem Angesicht Gottes. (4. Mose 10.35) 3 Aber freuen werden sich die Gerechten, sie werden frohlocken vor dem Angesicht Gottes und jubeln in Freude. 4 Singet Gott, besinget seinen Namen! machet Bahn dem, der einherfährt durch die Wüsteneien, Jah ist sein Name, und frohlocket vor ihm! 5 Ein Vater der Waisen und ein Richter der Witwen ist Gott in seiner heiligen Wohnung. (Jesaja 57.14) 6 Gott läßt Einsame in einem Hause wohnen, führt Gefangene hinaus ins Glück; die Widerspenstigen aber wohnen in der Dürre. (Psalm 10.14) 7 Gott, als du auszogest vor deinem Volke, als du einherschrittest durch die Wüste, (Sela.) 8 Da bebte die Erde, - auch troffen die Himmel vor Gott - jener Sinai vor Gott, dem Gott Israels. (2. Mose 13.21) (Richter 5.4-5) 9 Reichlichen Regen gossest du aus, o Gott; dein Erbteil - wenn es ermattet war, richtetest du es auf. (2. Mose 19.16-18) 10 Deine Schar hat darin gewohnt; du bereitetest in deiner Güte für den Elenden, o Gott! 11 Der Herr erläßt das Wort; der Siegesbotinnen ist eine große Schar. 12 Die Könige der Heere fliehen, sie fliehen, und die Hausbewohnerin verteilt die Beute. (Jesaja 52.7) 13 Wenn ihr zwischen den Hürden lieget, werdet ihr sein wie die Flügel einer Taube, die überzogen sind mit Silber, und ihre Schwingen mit grüngelbem Golde. 14 Wenn der Allmächtige Könige darin zerstreut, wird es schneeweiß auf dem Zalmon. (Richter 5.16) 15 Der Berg Basans ist ein Berg Gottes, ein gipfelreicher Berg ist der Berg Basans. 16 Warum blicket ihr neidisch, ihr gipfelreichen Berge, auf den Berg, den Gott begehrt hat zu seinem Wohnsitz? Auch wird Jehova daselbst wohnen immerdar. 17 Der Wagen Gottes sind zwei Zehntausende, Tausende und aber Tausende; der Herr ist unter ihnen: - ein Sinai an Heiligkeit. (Psalm 132.13) 18 Du bist aufgefahren in die Höhe, du hast die Gefangenschaft gefangen geführt; du hast Gaben empfangen im Menschen, und selbst für Widerspenstige, damit Jehova, Gott, eine Wohnung habe. (2. Könige 6.17) (Daniel 7.10) 19 Gepriesen sei der Herr! Tag für Tag trägt er unsere Last; Gott ist unsere Rettung. (Sela.) (Epheser 4.8-10) 20 Gott ist uns ein Gott der Rettungen, und bei Jehova, dem Herrn, stehen die Ausgänge vom Tode. (1. Korinther 10.13) 21 Gewiß, Gott wird zerschmettern das Haupt seiner Feinde, den Haarscheitel dessen, der da wandelt in seinen Vergehungen. 22 Der Herr sprach: Ich werde zurückbringen aus Basan, zurückbringen aus den Tiefen des Meeres, 23 Auf daß du deinen Fuß in Blut badest, und die Zunge deiner Hunde von den Feinden ihr Teil habe. 24 Gesehen haben sie deine Züge, o Gott, die Züge meines Gottes, meines Königs im Heiligtum. 25 Voran gingen Sänger, danach Saitenspieler, inmitten tamburinschlagender Jungfrauen. (2. Samuel 6.13-14) (Psalm 24.7) 26 "Preiset Gott, den Herrn, in den Versammlungen, die ihr aus der Quelle Israels seid!" (2. Mose 15.20) 27 Da sind Benjamin, der Jüngste, ihr Herrscher, die Fürsten Judas, ihr Haufe, die Fürsten Sebulons, die Fürsten Naphtalis. (Jesaja 48.1) 28 Geboten hat dein Gott deine Stärke. Stärke, o Gott, das, was du für uns gewirkt hast! 29 Um deines Tempels zu Jerusalem willen werden Könige dir Geschenke bringen. 30 Schilt das Tier des Schilfes, die Schar der Stiere mit den Kälbern der Völker; jeder wird sich dir unterwerfen mit Silberbarren. Zerstreue die Völker, die Lust haben am Kriege! (Psalm 72.10) (Psalm 72.15) 31 Es werden kommen die Großen aus Ägypten; Äthiopien wird eilends seine Hände ausstrecken zu Gott. 32 Ihr Königreiche der Erde, singet Gott, besinget den Herrn, (Sela.) (Psalm 87.4) (Jesaja 19.21) 33 Den, der da einherfährt auf den Himmeln, den Himmeln der Vorzeit! Siehe, er läßt seine Stimme erschallen, eine mächtige Stimme. 34 Gebet Gott Stärke! Seine Hoheit ist über Israel und seine Macht in den Wolken. 35 Furchtbar bist du, Gott, aus deinen Heiligtümern her; der Gott Israels, er ist es, der Stärke und Kraft gibt dem Volke. Gepriesen sei Gott! (Psalm 29.1)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)