1Möge Gott aufstehen! mögen sich zerstreuen seine Feinde, und vor ihm fliehen seine Hasser!2Wie Rauch vertrieben wird, so wirst du sie vertreiben; wie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, so werden die Gesetzlosen umkommen vor dem Angesicht Gottes.(4. Mose 10.35)3Aber freuen werden sich die Gerechten, sie werden frohlocken vor dem Angesicht Gottes und jubeln in Freude.4Singet Gott, besinget seinen Namen! machet Bahn dem, der einherfährt durch die Wüsteneien, Jah ist sein Name, und frohlocket vor ihm!5Ein Vater der Waisen und ein Richter der Witwen ist Gott in seiner heiligen Wohnung.(Jesaja 57.14)6Gott läßt Einsame in einem Hause wohnen, führt Gefangene hinaus ins Glück; die Widerspenstigen aber wohnen in der Dürre.(Psalm 10.14)7Gott, als du auszogest vor deinem Volke, als du einherschrittest durch die Wüste, (Sela.)8Da bebte die Erde, - auch troffen die Himmel vor Gott - jener Sinai vor Gott, dem Gott Israels.(2. Mose 13.21)(Richter 5.4-5)9Reichlichen Regen gossest du aus, o Gott; dein Erbteil - wenn es ermattet war, richtetest du es auf.(2. Mose 19.16-18)10Deine Schar hat darin gewohnt; du bereitetest in deiner Güte für den Elenden, o Gott!11Der Herr erläßt das Wort; der Siegesbotinnen ist eine große Schar.12Die Könige der Heere fliehen, sie fliehen, und die Hausbewohnerin verteilt die Beute.(Jesaja 52.7)13Wenn ihr zwischen den Hürden lieget, werdet ihr sein wie die Flügel einer Taube, die überzogen sind mit Silber, und ihre Schwingen mit grüngelbem Golde.14Wenn der Allmächtige Könige darin zerstreut, wird es schneeweiß auf dem Zalmon.(Richter 5.16)15Der Berg Basans ist ein Berg Gottes, ein gipfelreicher Berg ist der Berg Basans.16Warum blicket ihr neidisch, ihr gipfelreichen Berge, auf den Berg, den Gott begehrt hat zu seinem Wohnsitz? Auch wird Jehova daselbst wohnen immerdar.17Der Wagen Gottes sind zwei Zehntausende, Tausende und aber Tausende; der Herr ist unter ihnen: - ein Sinai an Heiligkeit.(Psalm 132.13)18Du bist aufgefahren in die Höhe, du hast die Gefangenschaft gefangen geführt; du hast Gaben empfangen im Menschen, und selbst für Widerspenstige, damit Jehova, Gott, eine Wohnung habe.(2. Könige 6.17)(Daniel 7.10)19Gepriesen sei der Herr! Tag für Tag trägt er unsere Last; Gott ist unsere Rettung. (Sela.)(Epheser 4.8-10)20Gott ist uns ein Gott der Rettungen, und bei Jehova, dem Herrn, stehen die Ausgänge vom Tode.(1. Korinther 10.13)21Gewiß, Gott wird zerschmettern das Haupt seiner Feinde, den Haarscheitel dessen, der da wandelt in seinen Vergehungen.22Der Herr sprach: Ich werde zurückbringen aus Basan, zurückbringen aus den Tiefen des Meeres,23Auf daß du deinen Fuß in Blut badest, und die Zunge deiner Hunde von den Feinden ihr Teil habe.24Gesehen haben sie deine Züge, o Gott, die Züge meines Gottes, meines Königs im Heiligtum.25Voran gingen Sänger, danach Saitenspieler, inmitten tamburinschlagender Jungfrauen.(2. Samuel 6.13-14)(Psalm 24.7)26"Preiset Gott, den Herrn, in den Versammlungen, die ihr aus der Quelle Israels seid!"(2. Mose 15.20)27Da sind Benjamin, der Jüngste, ihr Herrscher, die Fürsten Judas, ihr Haufe, die Fürsten Sebulons, die Fürsten Naphtalis.(Jesaja 48.1)28Geboten hat dein Gott deine Stärke. Stärke, o Gott, das, was du für uns gewirkt hast!29Um deines Tempels zu Jerusalem willen werden Könige dir Geschenke bringen.30Schilt das Tier des Schilfes, die Schar der Stiere mit den Kälbern der Völker; jeder wird sich dir unterwerfen mit Silberbarren. Zerstreue die Völker, die Lust haben am Kriege!(Psalm 72.10)(Psalm 72.15)31Es werden kommen die Großen aus Ägypten; Äthiopien wird eilends seine Hände ausstrecken zu Gott.32Ihr Königreiche der Erde, singet Gott, besinget den Herrn, (Sela.)(Psalm 87.4)(Jesaja 19.21)33Den, der da einherfährt auf den Himmeln, den Himmeln der Vorzeit! Siehe, er läßt seine Stimme erschallen, eine mächtige Stimme.34Gebet Gott Stärke! Seine Hoheit ist über Israel und seine Macht in den Wolken.35Furchtbar bist du, Gott, aus deinen Heiligtümern her; der Gott Israels, er ist es, der Stärke und Kraft gibt dem Volke. Gepriesen sei Gott!(Psalm 29.1)
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2"Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen."8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27)10Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6)15Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8)22Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen.23Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13)24Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4)26Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1)33Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz.35Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20)37Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.39Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2)40sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen.47Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43)54Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"