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Psalm - Kapitel 66

1 {Dem Vorsänger. Ein Lied, ein Psalm.} Jauchzet Gott, ganze Erde! 2 Besinget die Herrlichkeit seines Namens, machet herrlich sein Lob! 3 Sprechet zu Gott: Wie furchtbar sind deine Werke! Wegen der Größe deiner Stärke unterwerfen sich dir deine Feinde mit Schmeichelei. 4 Die ganze Erde wird dich anbeten und dir Psalmen singen; sie wird besingen deinen Namen. (Sela.) 5 Kommet und sehet die Großtaten Gottes; furchtbar ist er in seinem Tun gegen die Menschenkinder. 6 Er wandelte das Meer in trockenes Land, sie gingen zu Fuß durch den Strom; da freuten wir uns in ihm. (2. Mose 14.21) (Josua 3.17) 7 Er herrscht durch seine Macht auf ewig; seine Augen beobachten die Nationen. - Daß sich nicht erheben die Widerspenstigen! (Sela.) 8 Preiset, ihr Völker, unseren Gott, und lasset hören die Stimme seines Lobes; 9 der unsere Seele am Leben erhalten und nicht zugelassen hat, daß unsere Füße wankten! 10 Denn du hast uns geprüft, o Gott, du hast uns geläutert, wie man Silber läutert. (Sprüche 17.3) 11 Du hast uns ins Netz gebracht, hast eine drückende Last auf unsere Lenden gelegt. 12 Du hast Menschen reiten lassen auf unserem Haupte; wir sind ins Feuer und ins Wasser gekommen, aber du hast uns herausgeführt zu überströmender Erquickung. (Jesaja 43.2) 13 Ich will eingehen in dein Haus mit Brandopfern, will dir bezahlen meine Gelübde, 14 Wozu sich weit aufgetan meine Lippen, und die mein Mund ausgesprochen hat in meiner Bedrängnis. 15 Brandopfer von Mastvieh will ich dir opfern samt Räucherwerk von Widdern; Rinder samt Böcken will ich opfern. (Sela.) 16 Kommet, höret zu, alle, die ihr Gott fürchtet, und ich will erzählen, was er an meiner Seele getan hat. 17 Zu ihm rief ich mit meinem Munde, und seine Erhebung war unter meiner Zunge. 18 Wenn ich es in meinem Herzen auf Frevel abgesehen hätte, so würde der Herr nicht gehört haben. (Sprüche 28.9) (Johannes 9.31) 19 Doch Gott hat gehört, er hat gemerkt auf die Stimme meines Gebets. 20 Gepriesen sei Gott, der nicht abgewiesen hat mein Gebet, noch von mir abgewandt seine Güte!

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5. Mose - Kapitel 24

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet, 3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, 4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken. 5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen. (5. Mose 20.7) 6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben. 7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. (2. Mose 21.16) 8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen. 12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht, 13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. (3. Mose 19.13) 15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. 16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören. 22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.