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Psalm - Kapitel 59

1 Befreie mich von meinen Feinden, o mein Gott! setze mich in Sicherheit vor denen, die sich wider mich erheben! (1. Samuel 19.11) 2 Befreie mich von denen, die Frevel tun, und rette mich von den Blutmenschen! 3 Denn siehe, sie lauern auf meine Seele; Starke rotten sich wider mich ohne meine Übertretung und ohne meine Sünde, Jehova! 4 Ohne eine Schuld meinerseits laufen und bereiten sie sich; wache auf, mir entgegen, und sieh! 5 Ja, du, Jehova, Gott der Heerscharen, Gott Israels, erwache, um heimzusuchen alle Nationen! sei keinem gnädig von den treulos Frevelnden! (Sela.) (Psalm 44.24) 6 Am Abend kehren sie zurück, heulen wie Hunde, und rings umgehen sie die Stadt. 7 Siehe, aus ihrem Munde sprudeln sie Böses hervor, Schwerter sind auf ihren Lippen - denn "wer hört?" (Psalm 59.15) 8 Du aber, Jehova, wirst ihrer lachen, wirst spotten aller Nationen. 9 Meine Stärke, auf dich will ich achten; denn Gott ist meine hohe Feste. (Psalm 2.4) 10 Mein Gott wird mir mit seiner Güte zuvorkommen; Gott wird mich meine Lust sehen lassen an meinen Feinden. 11 Töte sie nicht, damit mein Volk es nicht vergesse; laß sie umherirren durch deine Macht, und stürze sie nieder, Herr, unser Schild! 12 Sünde ihres Mundes ist das Wort ihrer Lippen; so laß sie gefangen werden in ihrem Hochmut und wegen des Fluches und wegen der Lüge, die sie aussprechen! 13 Mache ein Ende im Grimm, mache ein Ende, daß sie nicht mehr seien, und erkennen, daß Gott in Jakob herrscht bis an die Enden der Erde! (Sela.) 14 Und am Abend kehren sie zurück, heulen wie Hunde, und rings umgehen sie die Stadt. 15 Sie schweifen umher nach Speise; sie übernachten, wenn sie auch nicht satt sind. (Psalm 59.7) 16 Ich aber will singen von deiner Stärke, und des Morgens jubelnd preisen deine Güte; denn du bist mir eine hohe Feste gewesen und ein Zuflucht am Tage meiner Bedrängnis. 17 Dir, meine Stärke, will ich Psalmen singen; denn Gott ist meine hohe Feste, der Gott meiner Güte.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.