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Psalm - Kapitel 51

1 Sei mir gnädig, o Gott, nach deiner Güte: nach der Größe deiner Erbarmungen tilge meine Übertretungen! 2 Wasche mich völlig von meiner Ungerechtigkeit, und reinige mich von meiner Sünde! (2. Samuel 12.1) 3 Denn ich kenne meine Übertretungen, und meine Sünde ist beständig vor mir. (Lukas 18.13) 4 Gegen dich, gegen dich allein habe ich gesündigt, und ich habe getan, was böse ist in deinen Augen; damit du gerechtfertigt werdest, wenn du redest, rein erfunden, wenn du richtest. 5 Siehe, in Ungerechtigkeit bin ich geboren, und in Sünde hat mich empfangen meine Mutter. (Psalm 32.5) 6 Siehe, du hast Lust an der Wahrheit im Innern, und im Verborgenen wirst du mich Weisheit kennen lehren. (Römer 3.4) (Römer 3.19) 7 Entsündige mich mit Ysop, und ich werde rein sein; wasche mich, und ich werde weißer sein als Schnee. (Johannes 3.6) 8 Laß mich Fröhlichkeit und Freude hören, so werden die Gebeine frohlocken, die du zerschlagen hast. 9 Verbirg dein Angesicht vor meinen Sünden, und tilge alle meine Ungerechtigkeiten! (3. Mose 14.6-7) (Jesaja 1.18) 10 Schaffe mir, Gott, ein reines Herz, und erneuere in meinem Innern einen festen Geist! (Psalm 32.3-4) 11 Verwirf mich nicht von deinem Angesicht, und den Geist deiner Heiligkeit nimm nicht von mir! 12 Laß mir wiederkehren die Freude deines Heils, und mit einem willigen Geiste stütze mich! (Hesekiel 36.26) 13 Lehren will ich die Übertreter deine Wege, und die Sünder werden zu dir umkehren. 14 Errette mich von Blutschuld, Gott, du Gott meiner Rettung, so wird meine Zunge jubelnd preisen deine Gerechtigkeit. 15 Herr, tue meine Lippen auf, und mein Mund wird dein Lob verkünden. 16 Denn du hast keine Lust an Schlachtopfern, sonst gäbe ich sie; an Brandopfern hast du kein Wohlgefallen. 17 Die Opfer Gottes sind ein zerbrochener Geist; ein zerbrochenes und zerschlagenes Herz wirst du, Gott, nicht verachten. 18 Tue Zion Gutes in deiner Gunst, baue die Mauern Jerusalems! (Psalm 40.7) (Psalm 50.8) 19 Dann wirst du Lust haben an Opfern der Gerechtigkeit, an Brandopfern und Ganzopfern; dann wird man Farren opfern auf deinem Altar. (Psalm 34.19)

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4. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Das ist die gesetzliche Anordnung, die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen. 6 In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin werfen. (3. Mose 14.6) 7 Dann soll der Priester seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben. (3. Mose 16.28) 8 Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Auch er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.Und das soll eine immerwährende Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden bei ihnen: 11 Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein. 12 Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden. 13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein. (3. Mose 15.31) 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15 Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17 Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18 Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19 Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Am Abend wird er dann rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein. 21 Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein."