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Psalm - Kapitel 50

1 {Ein Psalm; von Asaph.} Der Mächtige, Gott, Jehova, hat geredet und die Erde gerufen vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang. (1. Chronik 25.1) 2 Aus Zion, der Schönheit Vollendung, ist Gott hervorgestrahlt. 3 Unser Gott kommt, und er wird nicht schweigen; Feuer frißt vor ihm her, und rings um ihn stürmt es gewaltig. (Psalm 96.13) 4 Er ruft dem Himmel droben und der Erde, um sein Volk zu richten: (Jesaja 1.2) 5 "Versammelt mir meine Frommen, die meinen Bund geschlossen haben beim Opfer!" (2. Mose 24.4-8) 6 Und die Himmel verkünden seine Gerechtigkeit, denn Gott ist es, der richtet. (Sela.) 7 "Höre, mein Volk, und ich will reden, Israel, und ich will wider dich zeugen! Ich, ich bin Gott, dein Gott. 8 Nicht wegen deiner Schlachtopfer tadle ich dich, und deine Brandopfer sind beständig vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Nicht werde ich Farren nehmen aus deinem Hause, noch Böcke aus deinen Hürden. 10 Denn mein ist alles Getier des Waldes, das Vieh auf tausend Bergen. 11 Ich kenne alles Gevögel der Berge, und das Wild des Gefildes ist mir bekannt. 12 Wenn mich hungerte, ich würde es dir nicht sagen: denn mein ist der Erdkreis und seine Fülle. 13 Sollte ich das Fleisch von Stieren essen und das Blut von Böcken trinken? 14 Opfere Gott Lob, und bezahle dem Höchsten deine Gelübde; 15 Und rufe mich an am Tage der Bedrängnis: ich will dich erretten, und du wirst mich verherrlichen!" (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Zu dem Gesetzlosen aber spricht Gott: "Was hast du meine Satzungen herzusagen und meinen Bund in deinen Mund zu nehmen? (Römer 2.21-23) 17 Du hast ja die Zucht gehaßt und hinter dich geworfen meine Worte. 18 Wenn du einen Dieb sahst, so gingst du gern mit ihm um, und dein Teil war mit Ehebrechern. (Epheser 5.11) 19 Deinen Mund ließest du los zum Bösen, und Trug flocht deine Zunge. 20 Du saßest da, redetest wider deinen Bruder, wider den Sohn deiner Mutter stießest du Schmähung aus. 21 Solches hast du getan, und ich schwieg; du dachtest, ich sei ganz wie du. Ich werde dich strafen und es dir vor Augen stellen." (Psalm 73.11) 22 Merket doch dieses, die ihr Gottes vergesset, damit ich nicht zerreiße, und kein Erretter sei da! 23 Wer Lob opfert, verherrlicht mich, und wer seinen Weg einrichtet, ihn werde ich das Heil Gottes sehen lassen.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)