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Psalm - Kapitel 49

1 Höret dies, ihr Völker alle; nehmet es zu Ohren, alle Bewohner der Welt; 2 Sowohl Menschensöhne als Männersöhne, Reiche und Arme allzumal! 3 Mein Mund soll Weisheit reden, und das Sinnen meines Herzens soll Einsicht sein. 4 Neigen will ich zu einem Spruche mein Ohr, mein Rätsel eröffnen bei der Laute. 5 Warum sollte ich mich fürchten in Tagen des Übels, wenn die Ungerechtigkeit derer, die mir auf der Ferse sind, mich umringt. (Psalm 78.2) 6 Welche auf ihr Vermögen vertrauen und der Größe ihres Reichtums sich rühmen? 7 Keineswegs vermag jemand seinen Bruder zu erlösen, nicht kann er Gott sein Lösegeld geben, 8 (Denn kostbar ist die Erlösung ihrer Seele, und er muß davon abstehen auf ewig) 9 Daß er fortlebe immerdar, die Grube nicht sehe. (Matthäus 16.26) 10 Denn er sieht, daß die Weisen sterben, daß der Tor und der Unvernünftige miteinander umkommen und anderen ihr Vermögen lassen. 11 Ihr Gedanke ist, daß ihre Häuser stehen in Ewigkeit, ihre Wohnungen von Geschlecht zu Geschlecht; sie nennen Ländereien nach ihrem Namen. (Prediger 2.16) (Prediger 6.2) 12 Doch der Mensch, der in Ansehen ist, bleibt nicht; er gleicht dem Vieh, das vertilgt wird. 13 Dieser ihr Weg ist ihre Torheit; und die nach ihnen kommen, haben Wohlgefallen an ihren Worten. (Sela.) (Prediger 3.19) (2. Petrus 2.12) 14 Man legt sie in den Scheol wie Schafe, der Tod weidet sie; und am Morgen herrschen die Aufrichtigen über sie; und ihre Gestalt wird der Scheol verzehren, fern von ihrer Wohnung. 15 Gott aber wird meine Seele erlösen von der Gewalt des Scheols; denn er wird mich aufnehmen. (Sela.) 16 Fürchte dich nicht, wenn ein Mann sich bereichert, wenn sich vergrößert die Herrlichkeit seines Hauses. (Hosea 13.14) 17 Denn wenn er stirbt, nimmt er das alles nicht mit; nicht folgt ihm hinab seine Herrlichkeit. (Hiob 21.7) 18 Ob er auch seine Seele segnete in seinem Leben, - und man wird dich loben, wenn du dir selbst Gutes tust - (Prediger 5.13-14) 19 Sie wird kommen zu dem Geschlecht seiner Väter; nimmermehr werden sie das Licht sehen. (Lukas 16.19) 20 Der Mensch, der in Ansehen ist und keine Einsicht hat, gleicht dem Vieh, das vertilgt wird.

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5. Mose - Kapitel 15

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (2. Mose 23.10-11) 2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist. 3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen. 4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt. 5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst, 6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen, (1. Johannes 3.17) 8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden. 10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15) 12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen. 14 Von deinem Kleinvieh, deinem Korn und Wein sollst du ihm mitgeben, was er tragen kann. Du sollst ihm von dem geben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5. Mose 5.15) 16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht, 17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln. 18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. 19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern. (3. Mose 22.20) 22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)