1Schaffe mir Recht, o Gott, und führe meinen Rechtsstreit wider eine lieblose Nation! Von dem Manne des Trugs und des Unrechts errette mich!(Psalm 26.1)2Denn du bist der Gott meiner Stärke. Warum hast du mich verworfen? Warum gehe ich trauernd einher wegen der Bedrückung des Feindes?(Psalm 42.10)3Sende dein Licht und deine Wahrheit; sie sollen mich leiten, mich bringen zu deinem heiligen Berge und zu deinen Wohnungen.(Psalm 15.1)4So werde ich kommen zum Altar Gottes, zu dem Gott, der meine Jubelfreude ist, und werde dich preisen mit der Laute, Gott, mein Gott!(Psalm 63.6)5Was beugst du dich nieder, meine Seele, und was bist du unruhig in mir? Harre auf Gott! Denn ich werde ihn noch preisen, der das Heil meines Angesichts und mein Gott ist.(Psalm 42.6)
1Für die Nachkommen Josefs bestimmte das Los folgendes Gebiet: Die Grenze begann am Jordan auf der Höhe von Jericho und lief an den Quellen östlich der Stadt vorbei durch die Wüste, die sich ins Gebirge hinaufzieht bis nach Bet-El. 2Von dort lief sie weiter nach Lus und zog sich zum Gebiet der Arkiter hinüber nach Atarot, 3zog sich bergab nach Westen zum Gebiet der Jafletiter und zum unteren Bet-Horon über Geser bis zum Meer. 4Das war die Südgrenze des Gebiets, das die Nachkommen Josefs, die Stämme Efraïm und Manasse, erhielten.5Der Stamm Efraïm erhielt folgendes Gebiet: Seine Südgrenze begann östlich von Atarot-Addar, lief durch das obere Bet-Horon 6und von dort zum Meer. Die Nordgrenze ging von Michmetat ostwärts nach Taanat-Schilo bis nach Janoach. 7Von Janoach stieg sie hinunter nach Atarot und Naara, stieß auf Jericho und lief am Jordan aus. 8Von Tappuach aus lief die Grenze westwärts zum Bach Kana und endete am Meer. Das ist der Erbbesitz für den Stamm Efraïm mit seinen Sippen. 9Dazu kamen noch die Städte und Dörfer, die den Efraïmiten zugesprochen wurden, obwohl sie im Stammesgebiet von Manasse lagen. (Josua 17.9)10Doch sie vertrieben die Kanaaniter von Geser nicht. So kam es, dass diese bis heute dort wohnen, aber Zwangdsarbeiten verrichten müssen.(1. Könige 9.16)