1Schaffe mir Recht, o Gott, und führe meinen Rechtsstreit wider eine lieblose Nation! Von dem Manne des Trugs und des Unrechts errette mich!(Psalm 26.1)2Denn du bist der Gott meiner Stärke. Warum hast du mich verworfen? Warum gehe ich trauernd einher wegen der Bedrückung des Feindes?(Psalm 42.10)3Sende dein Licht und deine Wahrheit; sie sollen mich leiten, mich bringen zu deinem heiligen Berge und zu deinen Wohnungen.(Psalm 15.1)4So werde ich kommen zum Altar Gottes, zu dem Gott, der meine Jubelfreude ist, und werde dich preisen mit der Laute, Gott, mein Gott!(Psalm 63.6)5Was beugst du dich nieder, meine Seele, und was bist du unruhig in mir? Harre auf Gott! Denn ich werde ihn noch preisen, der das Heil meines Angesichts und mein Gott ist.(Psalm 42.6)
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gebt den Israeliten Folgendes weiter: Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie sieben Tage lang unrein, so wie während ihrer monatlichen Blutung. (3. Mose 15.19)3Am achten Tag soll der Sohn beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Dann soll sie noch 33 Tage zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben. Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorbei ist. 5Wenn sie eine Tochter zur Welt bringt, ist sie zwei Wochen lang unrein, so wie während ihrer monatlichen Blutung. Und 66 Tage soll sie zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben. 6Wenn die Zeit ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter vorbei ist, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7)7Dieser soll es Jahwe darbringen und Sühne für sie erwirken. Dann wird sie rein von ihrem Blutfluss sein. Das sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen. 8Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Der Priester soll Sühne für sie erwirken, dann wird sie rein." (Lukas 2.24)