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Psalm - Kapitel 41

1 Glückselig, wer achthat auf den Armen! am Tage des Übels wird Jehova ihn erretten. 2 Jehova wird ihn bewahren und ihn am Leben erhalten; er wird glücklich sein auf Erden, und nicht wirst du ihn preisgeben der Gier seiner Feinde. 1 3 Jehova wird ihn stützen auf dem Siechbett, all sein Lager wandelst du um in seiner Krankheit. 4 Ich sprach: Jehova, sei mir gnädig! Heile meine Seele, denn ich habe gegen dich gesündigt. 5 Meine Feinde wünschen mir Böses: Wann wird er sterben und sein Name vergehen? 2 6 Und wenn einer kommt, um mich zu sehen, so redet er Falschheit; sein Herz sammelt sich Unheil - er geht hinaus, redet davon. 7 Miteinander raunen wider mich alle meine Hasser; Böses ersinnen sie wider mich: 8 Ein Belialsstück klebt ihm an; und weil er nun daliegt, wird er nicht wieder aufstehen. 9 Selbst der Mann meines Friedens, auf den ich vertraute, der mein Brot aß, hat die Ferse wider mich erhoben. 10 Du aber, Jehova, sei mir gnädig und richte mich auf, daß ich es ihnen vergelte! 3, 4, 5 11 Daran erkenne ich, daß du Gefallen an mir hast, daß mein Feind nicht über mich jauchzt. 12 Ich aber, in meiner Lauterkeit hast du mich aufrecht gehalten und mich vor dich gestellt auf ewig. 13 Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, von Ewigkeit bis in Ewigkeit! Amen, ja, Amen.

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Josua - Kapitel 20

1 Jahwe sagte zu Josua: 2 "Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe. 6 3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher sicher. 4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten. 5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen. 6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren." 7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda. 7, 8 8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört. 9 9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.

Querverweise

1 Sprüche 19.17: Wer des Armen sich erbarmt, leiht Jehova; und er wird ihm seine Wohltat vergelten.

2 Psalm 6.3: Und sehr bestürzt ist meine Seele... Und du, Jehova, bis wann?

3 Psalm 55.14: die wir trauten Umgang miteinander pflogen, ins Haus Gottes wandelten mit der Menge.

4 Johannes 13.18: Ich rede nicht von euch allen, ich weiß, welche ich auserwählt habe; aber auf daß die Schrift erfüllt würde: "Der mit mir das Brot ißt, hat seine Ferse wider mich aufgehoben".

5 Apostelgeschichte 1.16: Brüder, es mußte die Schrift erfüllt werden, welche der Heilige Geist durch den Mund Davids vorhergesagt hat über Judas, der denen, die Jesum griffen, ein Wegweiser geworden ist.

6 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

7 Josua 15.13: Und Kaleb, dem Sohne Jephunnes, gab er ein Teil inmitten der Kinder Juda, nach dem Befehle Jehovas an Josua: Die Stadt Arbas, des Vaters Enaks, das ist Hebron.

8 Josua 19.37: und Kedes und Edrei und En-Hazor,

9 5. Mose 4.43: Bezer in der Wüste, im Lande der Ebene, für die Rubeniter, und Ramoth in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.