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Psalm - Kapitel 40

1 Beharrlich habe ich auf Jehova geharrt, und er hat sich zu mir geneigt und mein Schreien gehört. 2 Er hat mich heraufgeführt aus der Grube des Verderbens, aus kotigem Schlamm; und er hat meine Füße auf einen Felsen gestellt, meine Schritte befestigt; 3 Und in meinen Mund hat er gelegt ein neues Lied, einen Lobgesang unserem Gott. Viele werden es sehen und sich fürchten und auf Jehova vertrauen. 4 Glückselig der Mann, der Jehova zu seiner Zuversicht macht und sich nicht wendet zu den Stolzen und zu denen, die zur Lüge abweichen! (Psalm 33.3) 5 Vielfach hast du deine Wundertaten und deine Gedanken gegen uns erwiesen, Jehova, mein Gott; nicht kann man sie der Reihe nach dir vorstellen. Wollte ich davon berichten und reden, es sind ihrer zu viele, um sie aufzuzählen. 6 An Schlacht- und Speisopfern hattest du keine Lust; Ohren hast du mir bereitet: Brand- und Sündopfer hast du nicht gefordert. (Psalm 139.17-18) 7 Da sprach ich: Siehe, ich komme; in der Rolle des Buches steht von mir geschrieben. (Psalm 51.18) (Jesaja 50.5) (Hebräer 10.5) 8 Dein Wohlgefallen zu tun, mein Gott, ist meine Lust; und dein Gesetz ist im Innern meines Herzens. 9 Ich habe die Gerechtigkeit verkündet in der großen Versammlung; siehe, meine Lippen hemmte ich nicht - Jehova, du weißt es! 10 Deine Gerechtigkeit habe ich nicht verborgen im Innern meines Herzens; deine Treue und deine Rettung habe ich ausgesprochen, deine Güte und deine Wahrheit nicht verhehlt vor der großen Versammlung. (Psalm 22.23) (Psalm 22.26) 11 Du, Jehova, halte deine Erbarmungen nicht von mir zurück; deine Güte und deine Wahrheit laß beständig mich behüten! 12 Denn Übel bis zur Unzahl haben mich umgeben, meine Ungerechtigkeiten haben mich erreicht, daß ich nicht sehen kann; zahlreicher sind sie als die Haare meines Hauptes, und mein Herz hat mich verlassen. 13 Laß dir gefallen, Jehova, mich zu erretten! Jehova, eile zu meiner Hilfe! 14 Laß sie beschämt und mit Scham bedeckt werden allesamt, die nach meinem Leben trachten, es wegzuraffen; laß zurückweichen und zu Schanden werden, die Gefallen haben an meinem Unglück! (Psalm 70.1) 15 Laß sich entsetzen ob ihrer Schande, die von mir sagen: Haha! Haha! 16 Laß fröhlich sein und sich freuen in dir alle, die dich suchen; die deine Rettung lieben, laß stets sagen: Erhoben sei Jehova! (Psalm 35.21) (Psalm 35.25) 17 Ich aber bin elend und arm, der Herr denkt an mich. Meine Hilfe und mein Erretter bist du; mein Gott, zögere nicht!

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)