zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 39

1 Ich sprach: Ich will meine Wege bewahren, daß ich nicht sündige mit meiner Zunge; ich will meinen Mund mit einem Maulkorbe verwahren, solange der Gesetzlose vor mir ist. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 25.3) 2 Ich verstummte in Stille, ich schwieg vom Guten, und mein Schmerz ward erregt. 3 Mein Herz brannte in meinem Innern, bei meinem Nachsinnen entzündete sich Feuer; ich sprach mit meiner Zunge: (Psalm 38.14) 4 Tue mir kund, Jehova, mein Ende, und das Maß meiner Tage, welches es ist, daß ich wisse, wie vergänglich ich bin! 5 Siehe, Handbreiten gleich hast du meine Tage gemacht, und meine Lebensdauer ist wie nichts vor dir; ja, eitel Hauch ist jeder Mensch, der dasteht. (Sela.) (Hiob 14.5) (Psalm 90.12) 6 Ja, als ein Schattenbild wandelt der Mensch einher; ja, vergebens ist er voll Unruhe; er häuft auf und weiß nicht, wer es einsammeln wird. (Psalm 90.5) 7 Und nun, auf was harre ich, Herr? Meine Hoffnung ist auf dich! 8 Errette mich von allen meinen Übertretungen, mache mich nicht zum Hohne des Toren! 9 Ich bin verstummt, ich tue meinen Mund nicht auf; denn du, du hast es getan. 10 Entferne von mir deine Plage! Durch die Schläge deiner Hand vergehe ich. (2. Samuel 16.10) 11 Strafst du einen Mann mit Züchtigungen für die Ungerechtigkeit, so machst du, gleich der Motte, seine Schönheit zergehen; ja, ein Hauch sind alle Menschen. (Sela.) 12 Höre mein Gebet, Jehova, und nimm zu Ohren mein Schreien; schweige nicht zu meinen Tränen! Denn ein Fremdling bin ich bei dir, ein Beisasse wie alle meine Väter. (Psalm 39.6) 13 Blicke von mir ab, daß ich mich erquicke, bevor ich dahingehe und nicht mehr bin! (3. Mose 25.23) (Psalm 119.19) (Hebräer 11.13) (1. Petrus 2.11)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.