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Psalm - Kapitel 38

1 Jehova, strafe mich nicht in deinem Zorn, noch züchtige mich in deinem Grimm! 2 Denn deine Pfeile sind in mich eingedrungen, und deine Hand hat sich auf mich herabgesenkt. 3 Nichts Heiles ist an meinem Fleische wegen deines Zürnens, kein Frieden in meinen Gebeinen wegen meiner Sünde. (Hiob 6.4) (Psalm 32.4) 4 Denn meine Ungerechtigkeiten sind über mein Haupt gegangen, wie eine schwere Last sind sie zu schwer für mich. (Psalm 51.10) 5 Es stinken, es eitern meine Wunden wegen meiner Torheit. (Klagelieder 1.14) 6 Ich bin gekrümmt, über die Maßen gebeugt; den ganzen Tag gehe ich trauernd einher. 7 Denn voll Brand sind meine Lenden, und nichts Heiles ist an meinem Fleische. 8 Ich bin ermattet und über die Maßen zerschlagen, ich heule vor Gestöhn meines Herzens. 9 Herr, vor dir ist all mein Begehr, und mein Seufzen ist nicht vor dir verborgen. 10 Mein Herz pocht, verlassen hat mich meine Kraft; und das Licht meiner Augen, auch das ist nicht bei mir. 11 Meine Lieben und meine Genossen stehen fernab von meiner Plage, und meine Verwandten stehen von ferne. 12 Und die nach meinem Leben trachten, legen mir Schlingen; und die mein Unglück suchen, reden von Schadentun und sinnen auf Trug den ganzen Tag. (Hiob 19.14) (Psalm 31.12) 13 Ich aber, wie ein Tauber, höre nicht, und bin wie ein Stummer, der seinen Mund nicht auftut. 14 Und ich bin wie ein Mann, der nicht hört, und in dessen Munde keine Gegenreden sind. (Psalm 39.3) 15 Denn auf dich, Jehova, harre ich; du, du wirst antworten, Herr, mein Gott. 16 Denn ich sprach: Daß sie sich nicht über mich freuen! beim Wanken meines Fußes tun sie groß wider mich. 17 Denn ich bin nahe daran zu hinken, und mein Schmerz ist beständig vor mir. 18 Denn ich tue kund meine Ungerechtigkeit; ich bin bekümmert wegen meiner Sünde. 19 Meine Feinde aber leben, sind stark, und viele sind derer, die ohne Grund mich hassen; (Psalm 32.5) 20 Und Böses für Gutes vergeltend, feinden sie mich an, weil ich dem Guten nachjage. 21 Verlaß mich nicht, Jehova; mein Gott, sei nicht fern von mir! (Psalm 35.12) 22 Eile zu meiner Hilfe, Herr, meine Rettung!

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5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)